Beschlussvorlage - 1014/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendung gem. der beiliegenden Anlage für das Haushaltsjahr 2014 zu. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

 

 

 

Begründung

 

Im Haushaltsjahr 2014 ist ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen vorgesehen. Ein Teilbetrag in Höhe von 36.207,35 € wurde bereits

für Anträge aus 2013 als Zuschuss gewährt.

 

Für 2014 steht daher noch eine Fördersumme von insgesamt 38.792,65 € zur Verfügung.

 

Für 2014 ist ein Antrag in Höhe von 47.877,66 € eingegangen, der von der Verwaltung geprüft wurde.

 

Bei einer Förderung von 70 % wäre hier eine Zuwendung von 33.514,37 € zu

gewähren. Gem. Punkt 5.2 der z. Zt. gültigen Richtlinien können die förderfähigen

Kosten mit einem Betrag von höchstens 30.000,00 € bezuschusst werden.

 

Die Auszahlung der Förderung von 30.000 € kann in einer Summe in 2014 erfolgen. Die Restsumme für 2014 beträgt 8.792,65 €.

 

Da für 2014 lediglich ein Antrag eingegangen ist, kann auf eine Vorberatung durch die Sportkommission verzichtet werden.

 

Die beigefügte Anlage wird Gegenstand des Beschlusses.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maß-nahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Allgem. Verwaltung und Förderung des Sports

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

220900

Bezeichnung:

Leitung/VZ SZS

 

 

Kostenart

2014

2015 - 2028

2029

 

Ertrag (-)

416940

- 333

- 2.000 €

- 1.667 €

 

Aufwand (+)

548500

333

2.000 €

- 1.667 €

 

Eigenanteil

 

0

0 €

0 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Finanzstelle:

5.000240.740

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2014

2015

2016

2017

Einzahlung(-)

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

38.792,00 €

30.000,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgabe in Höhe von 30.000 € an den TSV Hasperbach 1898 e.V. stellt einen Investitionskostenzuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da sich bei der durchzuführenden Investition um eine Erweiterungsmaßnahme handelt (siehe hierzu auch die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale). Die Abgrenzung führt zu einem jährlichen Aufwand in Höhe von 2.000,00 € in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe einen jährlichen Ertrag dar.

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.10.2014 - Sport- und Freizeitausschuss