Beschlussvorlage - 1014/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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28.10.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
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Begründung
Im Haushaltsjahr 2014 ist ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen vorgesehen. Ein Teilbetrag in Höhe von 36.207,35 € wurde bereits
für Anträge aus 2013 als Zuschuss gewährt.
Für 2014 steht daher noch eine Fördersumme von insgesamt 38.792,65 € zur Verfügung.
Für 2014 ist ein Antrag in Höhe von 47.877,66 € eingegangen, der von der Verwaltung geprüft wurde.
Bei einer Förderung von 70 % wäre hier eine Zuwendung von 33.514,37 € zu
gewähren. Gem. Punkt 5.2 der z. Zt. gültigen Richtlinien können die förderfähigen
Kosten mit einem Betrag von höchstens 30.000,00 € bezuschusst werden.
Die Auszahlung der Förderung von 30.000 € kann in einer Summe in 2014 erfolgen. Die Restsumme für 2014 beträgt 8.792,65 €.
Da für 2014 lediglich ein Antrag eingegangen ist, kann auf eine Vorberatung durch die Sportkommission verzichtet werden.
Die beigefügte Anlage wird Gegenstand des Beschlusses.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maß-nahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Allgem. Verwaltung und Förderung des Sports |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 220900 | Bezeichnung: | Leitung/VZ SZS |
| Kostenart | 2014 | 2015 - 2028 | 2029 |
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Ertrag (-) | 416940 | - 333 € | - 2.000 € | - 1.667 € |
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Aufwand (+) | 548500 | 333 € | 2.000 € | - 1.667 € |
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Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | 0 € |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 4240 | Bezeichnung: | Sportstätten und Bäder |
Finanzstelle: | 5.000240.740 | Bezeichnung: | Investitionszuschüsse an Vereine |
| Finanzpos. | Gesamt | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) | 785100 | 38.792,00 € | 30.000,00 € |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgabe in Höhe von 30.000 € an den TSV Hasperbach 1898 e.V. stellt einen Investitionskostenzuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren. Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da sich bei der durchzuführenden Investition um eine Erweiterungsmaßnahme handelt (siehe hierzu auch die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale). Die Abgrenzung führt zu einem jährlichen Aufwand in Höhe von 2.000,00 € in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe einen jährlichen Ertrag dar. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
gez. |
Margarita Kaufmann Beigeordnete
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gez. |
Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,5 kB
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