Mitteilung - 0961/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die untere Landschaftsbehörde hat dem Landesbetrieb Straßen.NRW die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Hagen für die aus Verkehrssicherungsgründen erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen an der B 54 erteilt.

 

Begründung

 

Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant entlang der B 54 auf dem Gebiet der Stadt Hagen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit die Durchführung von felssichernden Maßnahmen. Dazu wurde ein Sicherungskonzept erarbeitet, das für punktuelle Gefahrenstellen individuelle Maßnahmen wie Entfernen von Bewuchs, Felsberäumung (z.T. Entfernen von Einzelblöcken), Erstellen von Fangzäunen und Einfallschürzen und Sichern mit Stahlnetzen/ Drahtgeflechten vorsieht. Der vorhandene Straßenkörper von Bundes- und Landstraßen ist von den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Hagen ausgenommen. Aufgrund der topografischen Lage müssen allerdings teilweise Arbeiten in den Landschaftsschutzgebieten LSG 1.2.2.33 „östlich Delstern“, LSG 1.2.2.38 „Asmecker Bachtal“ und LSG 1.2.2.41 „Brantenberg, Stapelberg“ durchgeführt werden. Da die Maßnahme mit dem besonderen Schutzzweck vereinbar ist, wurde eine Ausnahmegenehmigung von den betroffenen Verboten des Landschaftsplans von der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hagen erteilt.

Nach § 6 LG NW ist die Bezirksregierung Arnsberg für die Erteilung der ebenfalls erforderlichen Genehmigung des Eingriffes nach § 14 BNatSchG und der artenschutzrechtlichen Genehmigung zuständig.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.10.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

Erweitern

04.11.2014 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen