Beschlussvorlage - 0965-1/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dringlichkeitsentscheidung zur Durführung der Vergaben Wachdienst Kunstquartier, Wachdienst Rathaus 1 und Unterhaltsreinigung Kunstquartier wird genehmigt.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

1.              Durch den Fachbereich 49 wurde die Ausschreibung zur Verlängerung des Wachdienstes im Kunstquartier im bisherigen Umfang beauftragt.

 

Vertragsdauer:

Der Auftrag soll zunächst für ein Jahr ( 01.04.2015- 31.03.2016) mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt drei Jahren ( 31.03.2018) vergeben werden.

 

Es soll eine Öffentliche Anschreibung durchgeführt werden.

 

2.              Durch den Fachbereich 11 wurde die Ausschreibung zur Verlängerung des Wachdienstes im Rathaus 1 im bisherigen Umfang beauftragt.

 

Vertragsdauer:

Der Auftrag soll zunächst für ein Jahr ( 01.02.2015- 31.01.2016) mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt drei Jahren ( 31.01.2018)

 

Es soll eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden.

 

3.              Durch den Fachbereich 49 wurde die Ausschreibung zur Verlängerung der Unterhalsreinigung im Kunstquartier im Umfang beauftragt.

 

Vertragsdauer.

Der Auftrag soll zunächst für ein Jahr ( 01.04.2015- 31.03.2016) mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt drei Jahren ( 31.03.2018) vergeben werden.

 

 

Die Gesamtjahres Kosten aller Vergaben werden sich auf ca.265.000 €

incl. Mehrwertsteuer belaufen.

 

Die Kosten sind im Wirtschaftsplan endhalten.

 

Infolge des Ausfalles der Sitzung des Betriebsausschusses GWH am 17.09.2014 ist ein Dringlichkeitsbeschluss erforderlich, da das Ausschreibungsverfahren ansonsten nicht zeitgemäß durchgeführt kann.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

524105

265.000

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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