Beschlussvorlage - 0632/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung für 35 geschützte Bäume wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

 

 

Der Umweltausschuss war mit der Angelegenheit bereits im April und Mai 2005 auf der Grundlage der Vorlage 296/2005 befasst.

 

 
Am 02.05. 2005 beschloss der Umweltausschuss die Entscheidung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen bis zum Herbst diesen Jahres zurückzustellen und die Verwaltungsvorlage nach der Sommerpause erneut zu beraten.

 

Ergänzend zur Vorlage 296/2005 wird hiermit der aktuelle Sachstand dargestellt.

 

Inzwischen wurde von der Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde der förmliche Bewilligungsbescheid über die Finanzierung des 2. Bauabschnitts mit Datum vom 19.06.2005 erteilt.

 

Auch der Baubeschluss für den Ausbau des 2. Bauabschnitts der Ortsumgehung Boele erfolgte am 28.06.2005 im Stadtentwicklungsausschuss.

 

Mit der Baumaßnahme soll im September begonnen werden.

Baubeginn einer Baumaßnahme ist die Veröffentlichung der Ausschreibung.

Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung steht dann die Stadt Hagen als Auftraggeberin in einem sog. vorvertraglichen Schuldverhältnis zum potentiellen Auftragnehmer, aus dem ggf. Schadensersatzansprüche gem. § 16, Nr.1. VOB/A gegen die Stadt Hagen geltend gemacht werden können, wenn es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, weil seitens der Stadt formale Hinderungsgründe bestehen.

 

In so fern ist es unbedingt erforderlich, dass bereits jetzt eine klare Beschlusslage hergestellt wird.

 

Die Fällung der Bäume soll, wie bereits mündlich zugesagt, im Winter erfolgen. Die tatsächlichen  Bauarbeiten beginnen dann im Januar / Februar 2006.

 

Die Ausnahmegenehmigung ist gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 2 der Baumschutzsatzung zu erteilen, wenn die geschützten Bäume eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften statthafte Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen zulassen.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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06.09.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.09.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung für 35 geschützte Bäume wird zugestimmt, sofern die rechtliche Situation der Eigentumsverhältnisse durch Gerichtsentscheidung geklärt ist. Die Fällung der Bäume ist zum allerletzten Zeitpunkt durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1