Beschlussvorlage - 0846/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Erbschaft der Frau Edith Wahle über einen zu erwartenden Geldbetrag in Höhe von circa 26.000,00 Euro für das Tierheim Hagen dankend an. 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Siehe Begründung

 

 

Begründung

 

Frau Edith Wahle hat testamentarisch verfügt, dass das Tierheim der Stadt Hagen ein Drittel ihres Nachlasses erhalten soll. Nach Auskunft des Verwalters der Erbengemeinschaft beträgt die Nachlasssumme rund 78.000,00 Euro, so dass dem Tierheim der Stadt Hagen etwa 26.000,00 Euro zufallen werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

x

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1223

Bezeichnung:

Tierheim

Finanzstelle:

5.000100

Bezeichnung:

Tierheim

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681800

26.000

26.000

0

0

0

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Verwendung der Mittel aus der Erbschaft steht noch nicht fest.

Werden aus dieser Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von über 60,-- € netto angeschafft, sind diese in der Bilanz zu aktivieren und über die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Aufgrund der Annahme der Erbschaft ist gegengleich zur Aktivierung eine Passivierung in gleicher Höhe vorzunehmen.

Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die jeweilige Nutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes.

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz OB

Margarita Kaufmann Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen