Beschlussvorlage - 0841/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung von Arbeitnehmervertretern/Arbeitnehmervertreterinnen in die fakultativen Aufsichtsräte der Beteiliungsgesellschaften der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kornelia Suelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.09.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Ist im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens in Privatrechtsform, an dem die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 vom Hundert der Anteile beteiligt ist, ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen, können dem fakultativen Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter/innen des Unternehmens angehören. Der Rat der Gemeinde bestellt in diesem Fall aus einer von der Betriebsversammlung des Unternehmens zu erstellenden Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/innen.
Entsprechendes gilt, wenn mehrere Gemeinden mit mehr als 50 % an Unternehmen beteiligt sind. Die Bestellung der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/innen bedarf in diesem Fall übereinstimmender, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zustande gekommener Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Kommunen, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird
(§ 108 a Abs. 6 GO NRW).
Bei der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Lüdenscheid hat der Bäderbetrieb Lüdenscheid GmbH einen fakultative Aufsichtsrat mit Arbeitnehmer-vertreter/innen/n, der dort als Verwaltungsrat bezeichnet wird. Die Wahlperiode des Verwaltungsrates ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Mit Ablauf der Wahlperiode des Rates endete damit auch die Wahlzeit der Verwaltungsratsmitglieder der Beteiligungsgesellschaft. Der Verwaltungsrat ist daher neu zu besetzen.
An der Bäderbetrieb Lüdenscheid GmbH ist die Stadt Hagen nur mittelbar über ihre Beteiligung an der ENERVIE mit 42,65 % beteiligt. Von daher bedarf es zusätzlich zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hagen übereinstimmender Ratsbeschlüsse der Räte weiterer beteiligter Kommunen, so dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an den Unternehmen repräsentiert wird. Mit einem gleichlautenden Beschluss des Rates der Stadt Lüdenscheid (=Beteiligung von 24,12 % an de ENERVIE) wird diese Mehrheit erreicht. Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in der Ratssitzung am 30.06.2014 einen entsprechenden Ratsbeschluss gefasst.
Die Bäderbetrieb Lüdenscheid GmbH hat in ihrer Betriebsversammlung eine entsprechende Vorschlagsliste mit in die Verwaltungsräte zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/innen/n erstellt. Die Vorschlagsliste ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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8,7 kB
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