Beschlussvorlage - 0756/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des B-Planverfahrens Nr. 1/97 Am Großen Feld und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.01.1997.

b) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.    9 /14 (663) Wohngebiet  Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird durch den Fritz-Steinhoff-Park, die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Cunostraße begrenzt. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich   eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im letzten Quartal 2014 geplant.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Steuerung zukünftiger Baumaßnahmen soll der Bebauungsplan Nr. 9/14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße aufgestellt werden. 

 

 

Begründung

 

 

Vorlauf

 

Die Wohngebäude im Plangebiet wurden als zweiter Bauabschnitt der Gartenvorstadt Emst in den 60er Jahren errichtet. Es entstanden mehrgeschossige Wohngebäude mit einer hohen Anzahl von Wohneinheiten in Zeilenbauweise. Charakteristisch für die Siedlung ist eine einheitliche Bauweise und die großzügige Anordnung von Grünflächen zwischen den Gebäuden.

 

 

Anlass

 

Anfang der 90er Jahre wurden im Bereich der Lilienthalstraße, der Eckenerstraße und des Zeppelinweges acht Mehrfamilienhäuser an die bestehenden Zeilenhäuser angebaut. Weil 1996 die Absicht bestand, am Ende der Zeppelinstraße mehrgeschossige Wohngebäude zu errichten, sollte in einem Bebauungsplanverfahren die Möglichkeiten von Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Erhalts von großzügigen Freiflächen erörtert und festgelegt werden.  Der Rat hatte deshalb am 30.01.1997 die Einleitung des B-Planverfahrens Nr. 1/97 Am Großen Feld beschlossen. 

 

2011 wurde für das zuvor genannte Grundstück eine andere Planung, die zwei mehrgeschossige Häuser mit Seniorenwohnungen zum Inhalt hatte, genehmigt. Weil der Bebauungsplan Nr. 1/97 nicht zum Abschluss gebracht wurde, erfolgte die Baugenehmigung auf der Grundlage von § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteile). Die Baumaßnahme ist seit einiger Zeit abgeschlossen.

 

Weitere Baumaßnahmen stehen an. Ende 2013 ist in der Verwaltung ein Antrag zum Abbruch einer Ladenzeile und einer Garagenanlage auf dem Eckgrundstück Am Großen Feld / Cunostraße eingegangen. In der Folge hat sich eine intensive Diskussion über einen eventuellen Erhalt der Ladenzeile bzw. der Gaststätte entwickelt

 

 

Zu den Beschlüssen a) und b)

 

Um weitere Nutzungskonflikte zwischen neuen Baumaßnahmen und der bestehenden Wohnbebauung zu vermeiden, soll das ursprüngliche Ziel, Planungsrecht für die Siedlung zu schaffen, beibehalten werden.

 

 

Es bestehen folgende Planungsziele:

 

  • Ausweisung von Bauflächen
  • Erhalt der Grünflächen und Wegeverbindungen
  • Anordnung neuer Stellplätze und Garagen

 

 

Damit Bauanträge, die voraussichtlich den Zielen des Planverfahrens entgegenstehen, zurückgestellt werden können, ist die Einstellung des Verfahrens Nr. 1/97 und die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens erforderlich.

 

 

Bestandteil der Vorlage

 

Übersichtsplan

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Techn. Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen