Beschlussvorlage - 0736/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den VII. Nachtrag für die GWH-Immobilienbetrieb der Stadt, wie er als Anlage Gegenstand der Vorlage vom 13.08.2014 (Drucks.-Nr. 0736/2014) ist.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

 

Begründung

 

 

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 25.05.2014 hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 03.07.2014 beschlossen, dass die Anzahl der Ratsmitglieder im Haupt- und Finanzausschuss von bisher 15 auf 19  und die Anzahl der Mitglieder in den anderen vom Rat gebildeten Ausschüssen von bisher 15 auf 17 angehoben wird. Die bislang gültige Zuständigkeitsordnung vom 12. Dezember 2000 in der Fassung des 14. Nachtrags ist mit diesem 15. Nachtrag an diesen Ratsbeschluss in § 1 Abs. 1 an diesen Ratsbeschluss anzupassen.

 

 

Darüber hinaus ist auch die derzeit gültige Betriebssatzung für die GWH-Immobilienbetrieb der Stadt Hagen vom 03. April 2004 idF des VI. Nachtrages vom 22.01.2014 entsprechend anzupassen.

 

 

Dies bedeutet, dass die derzeitige Regelung in § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung

 

„Der Betriebsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern“

 

wie folgt geändert werden müsste:

 

„Der Betriebsausschuss besteht aus 17 Mitgliedern“.

 

 

Im Rahmen der aktuell ebenfalls anstehenden Änderung der Zuständigkeitsordnung ist aufgrund des Ratsbeschlusses vom 03.07.2014 vorgesehen, dass die Regelung in  § 1 Abs. 1 Nr. 12 der Zuständigkeitsordnung wie folgt angepasst wird:

 

„12. Betriebsausschuss für die „GWH-Immobilienbetrieb der Stadt Hagen“ (GWH):

 

17 Mitglieder“.

 

 

Um nicht bei jeder künftigen Änderung der Anzahl der Ausschussmitglieder zugleich eine Änderung bzw. Anpassung der Betriebssatzung für die GWH vornehmen zu müssen, schlägt die Verwaltung in Anlehnung an die für den HABIT gültige Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung des HABIT eine Verweisung auf die Regelung in der Zuständigkeitsordnung wie folgt vorzunehmen:

 

 

„Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsausschusses regelt der Rat der Stadt gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung in einer Zuständigkeitsordnung.“

 

Mit dieser Vorlage wird eine entsprechende Neufassung des § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung für die GWH-Immobilienbetrieb der Stadt Hagen vorgeschlagen.

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen