Beschlussvorlage - 0664/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonderburgstraße Verfahren nach § 13 a BauGB a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.09.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.09.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.09.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.09.2014
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonderburgstraße gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 08.08.2014 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Es ist beabsichtigt, in der Tondernsiedlung zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten für Einfamilienhäuser zu schaffen. Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) wird die Erschließung durchführen und die Grundstücke vermarkten.
Der Bebauungsplanentwurf hat vom 02.06. bis zum 02.07.2014 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich erfolgte die Behördenbeteiligung. In dieser Vorlage werden die zu beschließenden Bebauungsplanänderungen aufgeführt. Zusätzlich soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Begründung
1. Daten zum Verfahrensablauf
26.09.2013 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens:
Bebauungsplan Nr. 8/13 (652)
Wohnbebauung Sonderburgstraße / Verfahren nach § 13a BauGB
Drucksachennummer: 0745/2013
04.08. bis Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / Bürgeranhörung
08.11.2013
15.05.2014 Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Drucksachennummer: 0388/2014
02.06. bis Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
02.07.2014
25.07. bis Änderung des B-Planentwurfes nach der öffentlichen Auslegung
08.08.2014 Beteiligung der Betroffenen
2. Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 04.08. - 08.11.2013
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden das Bebauungskonzept und weitere Unterlagen in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Stadtentwicklung, Planen und Wohnen ausgelegt. Vier Personen informierten sich in Gesprächen über die Inhalte der Planung. Es wurden keine Anregungen vorgebracht, die eine Änderung der Planung zur Folge gehabt hätten.
Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung 02.06. – 02.07.2014
Öffentliche Auslegung:
Von den Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Behördenbeteiligung:
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind acht Stellungnahmen eingegangen. Fünf Schreiben hatten zum Inhalt, dass keine Bedenken oder Anregungen bestehen oder Belange nicht betroffen sind.
Folgende Stellungnahmen hatten Bedenken oder Hinweise zum Inhalt:
- Mark-E Aktiengesellschaft / Enervie vom 11.06.2014
- Untere Landschaftsbehörde vom 08.07.2014
- Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde vom 25.06.2014
4. Untere Umweltschutzbehörde vom 23.06.2014
3. Änderungen im Bebauungsplan und in der Begründung
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurden im Bebauungsplan Ergänzungen vorgenommen:
- Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
Terrassen an Wohngebäuden sind nach der aktuellen Rechtsprechung keine Nebenanlagen sondern Gebäudeteile der Hauptanlage. Weil diese Terrassen grundsätzlich genehmigt werden, sieht der Bebauungsplan zur Klarstellung gartenseitig zusätzlich überbaubare Flächen vor, in denen entsprechend einer neuen textlichen Festsetzung Terrassen als Bestandteile der Hauptanlagen zulässig sind. Weitere Gebäudeteile von Haupanlagen sind in den zusätzlichen überbaubaren Flächen nicht gestattet. Außerdem wird in textlichen Festsetzung zur Klarstellung aufgeführt, dass die Zulässigkeit von Stellplätze und Garagen gemäß § 12 BauNVO und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO nicht ausgeschlossen ist. Die Flächen sind im Bebauungsplan schraffiert dargestellt. Die Zeichenerklärung wurde um die schraffierte Darstellung ergänzt.
- Ergänzung der textlichen Hinweise
Aufgrund der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde werden im Bebauungsplan die textlichen Hinweise zum Bodenschutz um einen Absatz über die Behandlung von aufgefülltem Boden ergänzt werden.
Änderungen der Festsetzungen im Bebauungsplan nach der öffentlichen Auslegung
erfordern eine erneute Beteiligung. Auf eine erneute öffentliche Auslegung kann jedoch verzichtet werden, wenn die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt werden. Dies ist hier der Fall.
Allerdings ist dann nach § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Betroffen von den Änderungen sind die Grundstückseigentümerin ha.ge.we. und der Hagener Wirtschaftsbetrieb / Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG), die schriftlich beteiligt wurden. Es bestanden keine Bedenken zu den Änderungen.
In der Begründung wurden geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen aufgrund des aktuellen Planungsstands vorgenommen. Neu hinzugekommen ist der Abschnitt 2.3 Überbaubare Grundstücksfläche. Die bisherige Fassung vom 07.04.2014 wird durch die neue Fassung ersetzt.
- Bestandteile der Vorlage
Begründung zum Bebauungsplan vom 08.08.2014
Übersichtsplan mit Plangebiet
- Gutachten
Folgende Gutachten wurden für die Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt und können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung von weluga umweltplanung vom 18.01.2013
- Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten von Ingenieurbüro Buchholz vom 28.03.2014
- Hydrogeologische Untersuchung von Geotechnik-Institut-Dr. Höfer (GID) aus 2014 1. Bericht
1. Mark-E Aktiengesellschaft / Enervie, Platz der Impulse, 58093 Hagen mit Schreiben vom 11.06.2014
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Das Schreiben weist auf zu verlegende Versorgungsleitungen hin. Eine Versorgung mit Gas steht unter dem Vorbehalt der konkreten Nachfrage und der Wirtschaftlichkeit.
Stellungnahme der Verwaltung
Bedenken gegen die Planung bestehen nicht.
Die Hinweise berühren nicht die Inhalte des Bebauungsplanes sondern betreffen die anstehenden Erschließungsarbeiten. Die Stellungnahme wurde deshalb an die Hagener Entwicklungsgesellschaft (HEG) zwecks weiterer Abstimmung mit der Enervie weitergeleitet.
- Ein Beschluss über den Inhalt der Stellungnahme der Enervie ist nicht erforderlich.
2. Untere Landschaftsbehörde (ULB) der Stadt Hagen mit Schreiben vom 08.07.2014
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Es wird darauf hingewiesen, dass Rodungsarbeiten und Gehölzbeseitigungen in der Zeit vom 1. Okt. bis zum 28. Februar durchzuführen sind.
Stellungnahme der Verwaltung
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Die Rodungszeiten sind bereits in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgeführt, so dass keine Ergänzung der Festsetzungen erforderlich ist. Das Schreiben wurde an die HEG weitergeleitet.
- Ein Beschluss über den Inhalt der Stellungnahme der ULB ist nicht erforderlich.
3. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde der Stadt Hagen mit Schreiben vom 25.06.2014
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Stellungnahme der Verwaltung
zu dem Absatz der Unteren Wasserbehörde (UWB):
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Bebauung bestehen.
Zu der Anregung, dass die Erstellung der Kanalisation im Trennsystem nur sinnvoll ist, wenn die Nachverdichtung Tondernstraße wieder aufgegriffen wird:
Das Entwässerungskonzept zur Sanierung der Tondernsiedlung sieht insgesamt den Umbau vom Mischsystem zum Trennsystem vor. Diese Planung wurde einerseits von der Unteren Wasserbehörde hinsichtlich des Trennsystems mit Schreiben vom 24.1.2012 ohne Bedenken genehmigt und ist andererseits Bestandteil der gerade neu aufgestellten Schmutzfrachtberechnung des Ruhrverbandes. Ob das ursprüngliche Konzept zur Verdichtung der Tondernsiedlung vollständig umgesetzt wird, kann zur Zeit nicht abschließend beurteilt werden. Voraussehbar ist, dass mit einer sukzessiv fortschreitenden Verdichtung zu rechnen ist.
Es ist richtig, dass die Entwässerung den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen muss. Konkret sind dies die o.g. Entwürfe sowie die baulichen Randbedingungen der vorhandenen Kanalisation. Hier stehen notwendige Sanierungsmaßnahmen an, im Zuge dessen auch der Umbau vom Misch- zum Trennsystem erfolgen wird.
Vor dem Hintergrund der langen Lebensdauer eines Kanalsystems ist dieses auf alle bekannten und geplanten Zuflüsse auszulegen, damit die hydraulischen Verhältnisse auf Dauer den technischen Vorgaben entsprechen. Von daher soll die Kanalisation für das Baugebiet Sonderburgstraße unabhängig von weiteren Nachverdichtungen in der Tondernsiedlung im Trennsystem erstellt werden.
Beschluss: Die Bedenken werden zurückgewiesen.
zu dem Absatz der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB):
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Die UBB regt allerdings an, dass im Bebauungsplan die textlichen Hinweise zum Bodenschutz um einen Absatz über die Behandlung von aufgefülltem Boden ergänzt
werden. Der Text wurde übernommen. Die weiteren Ausführungen zum Wiedereinbau des Bodens und zum Verschlechterungsverbot wurden an die Hagener Erschließungsgesellschaft weitergeleitet.
Beschluss: Der Anregung wird gefolgt.
4. Untere Umweltschutzbehörde der Stadt Hagen mit Schreiben vom 23.06.2014
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Weil aufgrund des Verkehrslärms passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen sind, bestehen seitens der Unteren Umweltschutzbehörde keine Bedenken gegen den B-Plan.
Weitergehende Informationen können der Begründung zum B-Plan in dem Kapitel 5.3 Lärmschutz entnommen werden.
- Ein Beschluss über den Inhalt der Stellungnahme der ULB ist nicht erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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740,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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260,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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982,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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