Beschlussvorlage - 0720/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme von zwei Mitarbeitervertreter/innen an den Sitzungen des Betriebsausschusses HABIT
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2014
|
Beschlussvorschlag
Zwei Mitarbeitervertreter/innen werden als Sachverständige zu den Sitzungen des Betriebsausschusses HABIT zu allen Punkten hinzugezogen, welche die Interessen der Beschäftigten des HABIT berühren.
Die Mitarbeitervertreter/innen werden wie folgt benannt:
- Thomas Köhler, GPR Vertreter: freigestelltes PR-Mitglied rollierend
- Thomas Reddemann Vertreter: Adrian Joseph
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Beim HABIT handelt es sich nicht um einen echten Eigenbetrieb, sondern um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß § 107 ABS. 2 GO NRW. Bei einem solchen Betrieb kann der Betriebsausschuss nicht mit Beschäftigtenvertretern/innen besetzt werden, da hier – im Gegensatz zu echten Eigenbetrieben – eine direktive Mitbestimmung rechtlich nicht vorgesehen ist (vergl. § 114 GO NRW).
Gleichwohl wurde in den damaligen Verhandlungen zwischen Politik, Verwaltung und Personalrat zur Überführung der Datenverarbeitungszentrale in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung eine „abgespeckte“ Mitarbeiterbeteiligung vereinbart. In der Ratsvorlage (Drucksachennummer 100044/99) zur Gründung des HABIT wurde dazu wie folgt ausgeführt:
……“Um eine Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten im Werksausschuss (Anm.: damalige Bezeichnung für den Betriebsausschuss) gleichwohl zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, Beschäftigten gem. § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW (Anm.: Hinzuziehung von betroffenen Bevölkerungsgruppen und Sachverständigen für die Ausschussarbeit) zur Beratung hinzuzuziehen. Dies entspricht der Kooperationsvereinbarung aus August 1994 zur Einführung eines neuen Steuerungsmodells und zur Verwaltungsstrukturreform. Ziffer 7 dieser Vereinbarung sieht im letzten Spiegelstrich vor, dass eine Beteiligung von Arbeitnehmervertretern bei Neu- und Umgründungen in den Aufsichtsgremien anzustreben ist.“
Der Rat hat dann in seiner Sitzung am 10.06.1999 so beschlossen. Neben einem freigestellten Mitglied des Personalrates (plus Stellvertreter) nimmt seitdem ein aus der Mitte der Beschäftigten gewählter Mitarbeitervertreter (plus Stellvertreter) an den Sitzungen teil. Zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode wird eine erneute Wahl durchgeführt und ein entsprechender Beschluss des Betriebsausschusses eingeholt.
