Beschlussvorlage - 0831/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Anbau an der Grundschule Kuhlerkamp zu.

2. Die Maßnahme wird zum Kindergartenjahr 2016/2017 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nach Schließung der evangelischen Kindertageseinrichtung (Kuhle Straße) im Jahr 2012 wird nun auch die katholische Kirche aufgrund der baulichen Situation die Kita in der Albrechtstraße schließen müssen. Um den bereits jetzt bestehenden Fehlbedarf mit Kinderbetreuungsplätzen im stetig wachsenden Sozialraum Kuhlerkamp aufzufangen, wird zur wohnortnahen Versorgung der Kinder vorgeschlagen, eine neue Kindertageseinrichtung durch einen Anbau an die Grundschule Kuhlerkamp zu errichten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnexitätsmitteln), die im Haushalt zur Verfügung stehen. Träger der Einrichtung wird die katholische Kirche sein.

 

 

Begründung

Aufgrund eines Anschreibens der Schulleitung der Grundschule Kuhlerkamp an den Schulausschuss entstand Anfang 2013 auch ein Kontakt zum Fachbereich Jugend & Soziales. Die Schulleiterin, Frau Kemper, hatte dem Schulausschuss vorgeschlagen, die aufgrund der sinkenden Schülerzahlen frei werdenden räumlichen Kapazitäten an der Schule durch eine Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung unter dem Dach der Grundschule sinnvoll zu nutzen. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund der pädagogischen Chancen, die eine solche Verbindung mitsichbringt.

In Anbetracht der Schließung der evangelischen Kindertageseinrichtung in der Kuhle Straße am 31.07.2012 und dem Entschluss der katholischen Kirche, die Kindertageseinrichtung in der Albrechtstraße aufgrund der baulichen Situation langfristig nicht mehr weiter zu betreiben, bestand seitens des Fachbereiches ein unmittelbares Interesse, neue Räumlichkeiten am Kuhlerkamp zu gewinnen.

Eine erste Prüfung der angebotenen Räumlichkeiten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die angebotenen Kapazitäten für die Unterbringung einer Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Ein Anbau an die Grundschule im Bereich der frei werdenden Klassenräume war aus Sicht der Architekten nicht realisierbar. In den folgenden Monaten wurden andere Alternativen im Sozialraum eruiert, die aber alle aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar waren.

Dennoch wurde das Planungsprojekt aufgrund der sich abzeichnenden Unterversorgung mit Kita-Betreuungsplätzen im Sozialraum Kuhlerkamp in die U3-Ausbauliste aufgenommen, die auch am 10.07.2013 dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben wurde.

Neben der Versorgungssituation im Kitabereich entsteht durch einen weiteren Umstand dringender Handlungsbedarf, nämlich die Entwicklung, die der Sozialraum Kuhlerkamp in den letzten Jahren genommen hat. Seit 2011 verzeichnet der Sozialraum jährlich ansteigende Kinderzahlen. Die nachwachsenden Jahrgänge liegen regelmäßig ca. 10 % über den Werten des Vorjahres. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass sowohl die Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen als auch die Gruppe der 3- bis 6-Jährigen in den letzten beiden Jahren um insgesamt jeweils 15 Kinder angestiegen ist. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung ergibt sich daraus ein Mehrbedarf von zwei Betreuungsgruppen. Hintergründe für die Veränderungen im Sozialraum sind sicherlich die sich verbessernde Wohnsituation und der Zuzug von Familien mit Zuwanderungsgeschichte, die vormals am Kuhlerkamp nur vereinzelt ansässig waren.

Im Bereich der Grundschule entsprechen die Anmeldezahlen der letzten beiden Jahre weder der dargestellten positiven Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum noch der Prognose im SEP-Gutachten von Ende 2011. Während die Schülerzahlenprognose aus dem Gutachten der Firma biregio bis zum Ende des konkreten Prognosezeitraumes 2016/2017 von einer stabilen Schülerzahl für eine eigenständige Grundschule Kuhlerkamp ausgeht, zeigt die tatsächliche Entwicklung geringere Schülerzahlen. Aus der nachstehenden Tabelle ist der konkrete Zahlenvergleich ersichtlich.

Schuljahr

Prognose

IST

2012/2013

121 SuS

128 SuS

2013/2014

124 SuS

114 SuS

2014/2015

112 SuS

94 SuS

2015/2016

111 SuS

 

2016/2017

120 SuS

 

 

Aufgrund dieser Entwicklung ist es für die Folgejahre durchaus möglich, dass die Grundschule die erforderliche Mindestzahl von 92 Schüler und Schülerinnen (SuS) für eine weiterhin selbständige Grundschule nicht mehr erreichen wird. In diesem Fall besteht nach den Vorschriften des Schulgesetzes (§ 82 Abs. 2 und § 83 Abs. 1) die Möglichkeit der Bildung eines Nebenstandortes mit einer anderen Grundschule als Hauptstandort, um die ansonsten notwendige Schließung der Schule zu verhindern. Angesichts der dargestellten positiven Entwicklung des Sozialraums sollte – falls notwendig – im Rahmen der Schulentwicklungsplanung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

Eine erneute Prüfung des Schulgeländes im Juni 2014 ergab die Möglichkeit, einen Anbau an den Verwaltungstrakt der Schule zu planen. Unter Einbeziehung des jetzigen Lehrerzimmers, Sekretariats und Schulleiterbüros als Räume für die Kindertageseinrichtung wäre es möglich, eine viergruppige Kindertageseinrichtung an den Standort zu bringen.

Die katholische Kindertageseinrichtung, die aktuell aufgrund von Brandschutzmängeln vor einer Schließung steht, verfügt lediglich über zwei Gruppen.

Vor Inkrafttreten des uneingeschränkten Rechtsanspruches für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (für Kinder unter 1 Jahr gem. § 24 Abs. 1 - Neufassung ab 01.08.2013 in eingeschränkter Form) am 01.08.2013 wurde in Hagen im Mai 2012 eine stadtweite Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren durchgeführt. Diese ergab, dass sich durchschnittlich 38 % der Hagener  Eltern für ihr unter dreijähriges Kind eine institutionelle Betreuung wünschen. Entsprechend wurde diese Versorgungsquote auch vom Rat der Stadt Hagen als Zielquote für den U3-Ausbau in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Die Versorgung im Sozialraum Kuhlerkamp weist aktuell einen Fehlbedarf von 17 Betreuungsplätzen auf. Vor dem Hintergrund der ansteigenden Kinderzahlen und der geringen Gruppengröße in den U3-Betreuungsgruppen ist eine viergruppige Kindertageseinrichtung bedarfsgerecht.

Um den geplanten Anbau (siehe Anlage) mit dem dafür erforderlichen Außengelände realisieren zu können, muss der oberhalb der Schule befindliche alte Pavillon, der von der AWO zum Betrieb einer Begegnungsstätte angemietet ist, abgerissen werden. Der AWO wurde seitens der GWH der Bungalow des Hausmeisters angeboten, der sich ebenfalls auf dem Gelände befindet und vor einigen Monaten freigezogen wurde. Aktuell finden diesbezüglich Gespräche statt.

Für den Standort Kuhlerkamp bietet das Projekt die Chance einer bedarfsgerechten Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen und gleichzeitig eine langfristige Standortsicherung für die Schule. Insbesondere, da die Schule auch über eine sehr gut ausgebaute OGS-Betreuung verfügt, haben Eltern hier die Möglichkeit einer koordinierten,  pädagogisch abgestimmten und verlässlichen Betreuung bis zum Wechsel des Kindes  in den Sek-I Bereich. 

Der gemeinsame Standort von Kita und Schule (OGS) ermöglicht die Chance auf Bildung von Anfang an. Er berücksichtigt die Grundsätze zur Bildungsförderung in direkter Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule. Beide Institutionen unterstützen das gemeinsame Bildungsverständnis, Bildungspotentiale von Geburt an zu fördern und eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Recht auf Bildung wird somit von dem Elementar- und dem Primarbereich gemeinsam getragen, und der Übergang zwischen den Systemen gestaltet sich fließend.

Die Baukosten für den geplanten Anbau belaufen sich lt. Baukostenschätzung (nach DIN 276) der GWH auf insgesamt 2,4 Mio. Euro. Da es sich bei Schulen um öffentliche Gebäude handelt, wird der Anbau von der Stadt Hagen aus den für den U3-Ausbau zur Verfügung stehenden Konnexitätsmitteln finanziert. Der konsumtive Aufwand für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wurde bereits in der Haushaltsplanung 2014 im Rahmen der U3-Ausbauplanung berücksichtigt. Die Einrichtung wird langfristig an die katholische Kirche als Ersatz für die Kindertageseinrichtung in der Albrechtstraße vermietet. Zu dem Mietvertrag wird es seitens der GWH eine gesonderte Vorlage geben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50.

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtung

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

414200

-43.748

-105.652 €

Aufwand (+)

531800

105.475

254.723

Eigenanteil

 

61.727

149.071

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000169

Bezeichnung:

Baukosten Neu- und Anbau Kita

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2014

2015

2016

2017

Einzahlung(-)

681200

-2.400.000 €

-1.200.000

-1.200.000

Auszahlung (+)

785100

2.400.000 €

1.200.000

1.200.000

Eigenanteil

 

0 €

0

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

x

Finanzierung erfolgt in voller Höhe aus Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnexmittel)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für den Anbau an der GS Kuhlerkamp zur Unterbringung einer Kindertageseinrichtung in Höhe von 2.400.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Hiervon entfallen laut Baukostenschätzung der GWH auf den Anbau (ND 70 Jahre) 1.681.000 €, auf die technische Anlagen (durchschn. ND 10 Jahre) 359.000 €, auf die Außenanlage (7 Jahre) 300.000 €, sowie auf die Ausstattung Küchen (10 Jahre) 60.000 €.

Somit beläuft sich der jährliche Abschreibungsaufwand auf 108.771 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen  aus  Konnexitätsmitteln (Mitteln aus Belastungsausgleichsgesetz)  in Höhe von 2.400.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

108.771

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-108.771

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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11.11.2014 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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25.11.2014 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen