Beschlussvorlage - 0853/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 18.06.2014 zu. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 folgende Beschlussempfehlung für den Jugendhilfeausschuss gefasst:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den mit der Arbeitsgemeinschaft 3 (Tagesbetreuung) abgestimmten Vorschlag zur Verteilung der Landesförderung gemäß §§ 21 a und b KiBiz umzusetzen.

2. Die Umsetzung erfolgt zum 01.08.2014.

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte bereits am 14.05.2014 beschlossen die mit der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGBVIII abgestimmten Kriterien und die dargestellte Umsetzung des Auswahlverfahrens anzuwenden und die Ergebnisse dem Ausschuss nachfolgend zur Kenntnis zu geben.

 

Vor dem Hintergrund einer verbindlichen Entscheidung vor Beginn des neuen Kindergartenjahres wurden die Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgemeinschaft 3 am 18.06.2014 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung präsentiert.

Nach eingehender Diskussion stellte der Vorsitzende die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft 3 dergestalt zur Abstimmung, dass die eingebrachten Vorschläge so übernommen werden und keine Notwendigkeit gesehen wird, den Jugendhilfeausschuss zu dieser Thematik erneut einzuberufen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit zur Verwendung der nicht unerheblichen Fördermittel gegenüber dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, wird um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Unterausschusses gebeten.

 

Die nach §§ 21a und 21b KiBiz geförderten Kindertageseinrichtungen sind nochmals in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

230603

Bezeichnung:

MA Eschenweg 36

Kostenstelle:

230604

Bezeichnung:

MA Poststr. 26

Kostenstelle:

230606

Bezeichnung:

MA Jungfernbruch 96

Kostenstelle:

230607

Bezeichnung:

MA Elbersstiege 16

Kostenstelle:

230608

Bezeichnung:

MA Eugen-Richter 75

Kostenstelle:

230609

Bezeichnung:

MA Konkordiastr.

Kostenstelle:

230611

Bezeichnung:

MA Sudentenstr. 14

Kostenstelle:

230613

Bezeichnung:

MA Wiesenstr.7a

Kostenstelle:

230616

Bezeichnung:

MA Martinstr.30

Kostenstelle:

230618

Bezeichnung:

MA Am Bügel 26

Kostenstelle:

230620

Bezeichnung:

MA Franzstr.51

Kostenstelle:

230621

Bezeichnung:

MA Am Gosekolk 2

Kostenstelle:

230622

Bezeichnung:

MA Gutenbergstr. 13

Kostenstelle:

230624

Bezeichnung:

MA Haßleyer Str. 35

Kostenstelle:

230625

Bezeichnung:

MA Boeler Str.

Kostenstelle:

230626

Bezeichnung:

MA Stephanstr. 8

Kostenstelle:

230627

Bezeichnung:

MA Droste-Hülsh. 43

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

414200

-412.500€

-990.000€

-990.000€

-990.000€

Aufwand (+)

531800

231.250€

555.000€

555.000€

555.000€

Aufwand (+)

501200

181.250€

435.000€

435.000€

435.000€

Eigenanteil

 

0

0

0

0

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

In Bezug auf die kommunalen Kindertageseinrichtungen sind die erforderlichen Stellen in Absprache mit dem Fachbereich Personal und Organisation zunächst überplanmäßig eingerichtet worden und für den nächsten Stellenplan als befristete Planstellen vorgesehen. Dabei werden die Personalkosten die Erstattung durch das Ministerium nicht überschreiten.

 

Orga

Name

Stellenanteil

Stellenplannr.

55/411

Kita Helfe

1

OM50006686

55/412

Kita Kabel

0,5

OM50006690

55/414

Kita Quambusch

0,5

OM50006697

55/415

Kita Remberg

0,5

OM50006693

55/416

Kita Wehringhausen

0,5

OM50006695

55/417

Kita Konkordiastr./Villa Laufenberg

1

OM50006684

55/420

Kita Sudetenstr.

0,5

OM50006689

55/422

Kita Wiesenstr.

0,5

OM50006688

55/425

Kita Kipper

0,5

OM50006696

55/427

Kita Boele

0,5

OM50006691

55/429

Kita Franzstr.

0,5

OM50006687

55/430

Kita Haspe

1

OM50006682

55/431

Kita Amalie-Siveking

1

OM50006683

55/433

Kita Cuno-Villa

0,5

OM50006692

55/434

Kita Boeler Str.

0,5

OM50006694

55/435

Kita Stephanstr.

0,5

OM50006698

55/436

Kita Droste-Hülshoff

1

OM50006685

 

 

gez.

gez.

Margarita Kaufmann

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.09.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen