Beschlussvorlage - 0833/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage 0852/2008 beschriebene Planung einer Spielplatzfläche neben der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus,

Filiale Halden, Berchumerstr. 63, aus Mitteln des Entwicklungsgebietes Lennetal umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Beschluss vom 23.11.2011 hat die BV Hohenlimburg die Verwaltung beauftragt, an der Berchumer Straße in Höhe der Karl-Ernst-Osthaus-Grundschule, Filiale Halden, einen Spielplatz einzurichten. Grundlage sollte die bereits mit Vorlage 0852/2008 vorgestellte Planung sein.

 

Seinerzeit bestand jedoch die Schwierigkeit, eine Kompensation der Folgekosten des Spielplatzes darzustellen. Dies ist zwischenzeitlich gelungen, da ein in der Nähe liegendes Grundstück, das ursprünglich als Spielplatzfläche ausgewiesen war, für ein privates Bauvorhaben verkauft wurde. Die hier entfallenden Folgekosten können somit auf den Spielplatz Berchumer Straße übertragen werden.

 

Die Ausbaukosten des Spielplatzes in Höhe von ca. 120.000 € werden aus Mitteln der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Unteres Lennetal“ Hagen-Halden finanziert.

 

Beschreibung der Anlage

Den Mittelpunkt der neuen Spielanlage bildet ein „gekentertes“ Holzschiff mit Kletternetz und einer Seilnetzbrücke zu einem Piratenhorst. Es besitzt außerdem diverse Anbauspielelemente wie eine Rutsche, Kletterwand, Gurtsteg, Fallreep etc. Den2,40 m hohen Piratenhorst kann man außer über die Seilnetzbrücke auch direkt über 2 Einstiegsnetze erreichen. Dieses Schiff aus Eichenholz bietet für das gleichzeitige Spielen von vielen Kindern ideale Voraussetzungen. Es ist auch für Rollenspiele sehr gut geeignet.

Als Fallschutz wird, mit Blick auf die unmittelbare Nähe zum  Schulgebäude und dem zu erwartenden Spieldruck während der Pausen eine geschlossene Gummidecke vorgeschlagen.

Ein Teil der Gummifläche wird sich im Bereich der 3 Fahnenmasten befinden. Einer der 3 Fahnenmasten wird deshalb gänzlich entfernt.

Ein weiterer Spielpunkt  ist ein Balancierpfad, aus verschiedenen und miteinander kombinierten Geräten bestehend. Auf und mit diesen Geräten kann man springen, hüpfen, wackeln, balancieren, hangeln und sitzen. Der gesamte Pfad benötigt keinen Fallschutz, da die Absturzhöhe von 0,50 m nicht überschritten wird. Er kann direkt in die Asphaltfläche auf Pfostenschuhen integriert werden.

Im Bereich des Lindenrondells ist hier die Aufstellung von 7 Bänken mit Lehne, die nicht ortsfest verankert werden, geplant. Der Vorteil:  Die Bänke können jederzeit an andere Standorte je nach Bedarf gebracht werden. Ganz bewusst kommen hier  bewehrte Recyclingbänke mit Rückenlehnen aus Kunststoff zum Einsatz. Diese sind sehr vandalismussicher, abwaschbar und sind nach einem Regen sehr schnell wieder einsatzfähig.

Eine weitere originelle Sitzgelegenheit ist ein überdimensionierter „Kieselstein“. Die samtglatte Oberfläche aus Glasfaserbeton ist auch als Spiel- und Liegeelement geeignet.

 

Die Spielflächen stehen neben den Schülern der Karl-Ernst-Osthaus Grundschule sämtlichen Kindern zur Verfügung.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Räumliche Planungs-/Entwicklungsmaßnahmen

Finanzstelle:

5.000094

Bezeichnung:

Entwicklungsgebiet Lennetal

 

 

Finanzpos.

Gesamt €

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681150

681100

-11.000 €

-120.000 €

-11.000

-120.000 €

 

Auszahlung (+)

785200

131.000 €

131.000

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

5.625

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

13.100

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

18.725

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

13.100

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

5.625 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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27.08.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen