Beschlussvorlage - 0729/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, der Volkshochschule (VHS) in Hohenlimburg als Ersatz für die zum 31.12.2014 abgemieteten Räume am Langenkamp Räume im Gebäude der Förderschule Pestalozzi zur Verfügung zu stellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die angestrebte gemeinsame Unterbringung von VHS und Bücherei in Hohenlimburg ist in den in der Sparkasse angemieteten Räumen nicht zu verwirklichen. Unter dem Aspekt der Nähe zur Bücherei und der Zentralität käme das Rathaus Hohenlimburg grundsätzlich in Betracht. Hierfür wären jedoch Umnutzungen und Umbauten notwendig, die nicht kurzfristig zu verwirklichen sind. Als Interimslösung kommt die Pestalozzischule in Betracht, die freie Räume hat.

 

 

 

Begründung

An der Förderschule Pestalozzi sind in den letzten Jahren erkennbare Schülerrückgänge zu verzeichnen. Die Verwaltung hat dazu mit den Vorlagen 0158/2014 und 0518/2014 eingehend informiert. So wird die Förderschule im Schuljahr 2014/2015 voraussichtlich noch von 47 SchülerInnen besucht, die in 3 Sammelklassen unterrichtet werden. Perspektivisch wird diese Förderschule nicht mehr benötigt.  Förderangebote im Bereich Lernen werden grundsätzlich im Rahmen von Inklusion durch die allgemeinbildenden Schulen übernommen.

Durch den Schülerrückgang ergeben sich am jetzigen Schulstandort freie Raumressourcen, die grundsätzlich auch für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden können. Der ursprünglich ab dem Schuljahr 2014/15 geplante Umzug der Förderschule in das Gebäude der Hauptschule konnte nicht realisiert werden (Vorlage 0518/2014).

 

Die Volkshochschule Hagen ist bisher in Hohenlimburg mit Schulungsräumen in der Langenkampstr. 14 vertreten. Angesichts des Ratsauftrags, für die aktuell gemeinsam mit der Bücherei genutzten Räumlichkeiten eine deutlich kostengünstigere Immobilie zu suchen, wurden die Räume in der Langenkampstr. zum 31.12.14 abgemietet. Das Ziel, auch künftig Bücherei und VHS in Hohenlimburg in einer Immobilie unterzubringen, konnte nicht verwirklicht werden. Für die Bücherei wurde eine Fläche in der Sparkasse Hohenlimburg angemietet.

 

Um das Kursangebot der VHS in Hohenlimburg aufrecht erhalten zu können, werden mindestens drei Kursräume und ein PC-Raum (16 - 20 Personen) benötigt. Ein bisher vorhandener zusätzlicher PC-Raum kann entfallen, da das EDV-Angebot mit bisher stationärer Hardware ersetzt wird durch Kurse für mobile Geräte. Um die bisher im Saal der Langenkampstr. durchgeführten Kurse (z.B. Bewegungsangebote) weiter anbieten zu können, sollte zudem ein größerer Raum zur Verfügung stehen.

 

Unter dem Aspekt der Nähe zur Bücherei und der Zentralität käme grundsätzlich das Rathaus Hohenlimburg als neuer Standort in Betracht. Dies kann nach Prüfung der Gegebenheiten jedoch nicht ohne Umnutzung von Räumen und damit verbundenen Umbauarbeiten genutzt werden. Zumindest teilweise müssten bisher als Büroräume genutzte Bereiche zu Seminarräumen umgebaut werden. Daher könnten Räume im Rathaus nicht bis Jahresende für die VHS bezugsfertig hergerichtet werden.

 

Als Interimslösung kommt die Pestalozzischule in Betracht, die zurzeit noch als Förderschule genutzt wird. Hier könnten drei geeignete Räume zur Verfügung gestellt werden. Ob die Turnhalle mitbenutzt werden kann, wird im Hinblick auf die Belegung durch die Sportvereine noch geprüft. Alternativ wird geprüft, ob für Angebote mit größerem Raumbedarf der Veranstaltungsraum der Bücherei im Sparkassengebäude mitgenutzt werden könnte.

 

Die zeitliche Planung sieht vor, dass die Förderschule bis zum Beginn der Herbstferien die drei Räume freizieht. Danach sollen die Räume für die VHS hergerichtet und der Umzug vollzogen werden, so dass eine Nutzung durch die VHS zum 01.12.2014 geplant ist. Der Förderschulbetrieb wird am jetzigen Standort in der Oeger Straße  zumindest bis Ende des Schuljahres 2014/2015 fortgeführt.  Eine ergänzende Nutzung durch Angebote der VHS ist auch unter dem Aspekt einer angemessenen Auslastung des Gebäudes  sinnvoll.

 

Aufgrund der dann gewonnenen Ersterfahrungen seitens der VHS sowie der weiteren Notwendigkeit schulischer Angebote kann dann über die weitere Nutzung des Schulgebäudes entschieden werden. Parallel hierzu wird ein Feinkonzept für eine etwaige Unterbringung der VHS im Rathaus Hohenlimburg mit entsprechender Kostenschätzung erarbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2572

Bezeichnung:

Medienzentrum

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

10013

Bezeichnung:

Bücherei Hohenlimburg/VHS Zweigstelle

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

529100

9.500

0

0

0

Eigenanteil

529100

9.500

0

0

0

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Margarita Kaufmann, Beigeordnete)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

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Beschlüsse

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27.08.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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04.09.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.09.2014 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.09.2014 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen