Beschlussvorlage - 0844/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, so frühzeitig einen endgültigen Lösungsvorschlag zum Bestand einer städtischen Cafeteria vorzulegen, dass noch eine Entscheidung über eine endgültige Schließung oder eine alternative Lösung bis Jahresende getroffen werden kann.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

In den endgültigen Sparbeschlüssen für die Konsolidierung für die Jahre 2014 ff. ist festgelegt, dass die städtische Cafeteria zum 30.06.2014 mit dem Ziel geschlossen werden sollte, im Jahr 2014 einen Betrag von 60.000 Euro und in den Folgejahren einen Betrag von jeweils 120.000 Euro einzusparen.

 

Im Zuge der Umsetzung der Sparbeschlüsse wurde deutlich, dass eine bestehende Dienstvereinbarung aus den 70iger Jahren mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) eine Nachwirkung bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung hat.  Eine solche neue Dienstvereinbarung wäre aber bei einer Schließung der Einrichtung nicht möglich.  Die Vereinbarung mit dem Personalrat hat im Kern zum Inhalt, dass die städtischen Beschäftigten dauerhaft das Angebot von Frühstück bzw. einem preiswerten Mittagessen erhalten sollen. Gespräche mit dem Personalrat haben gezeigt, dass auf eben diese Vereinbarungen gedrungen wird. Darüber hinaus solle das Angebot dauerhaft gegeben sein.

 

Eine juristische Prüfung hat ergeben, dass die Nachwirkung der Dienstvereinbarung Bestand haben wird. Der Personalrat hat in Verhandlungen die Verwaltung gebeten, nach alternativen Lösungen zu suchen, um eine gänzliche Schließung abzuwenden. Man erkenne aber an, dass es zu erheblichen Einsparungen kommen müsse.

 

Um längere streitige Verfahren zu vermeiden, hat die Verwaltung versucht, kreative Lösungen zu erarbeiten, die einerseits dem Sparbeschluss  Rechnung  tragen, andererseits die Forderungen des GPR möglichst erfüllen. Unter Nutzung von Vakanzen (Halbierung des Personals), sowie Reduzierung des Angebotes in der städtischen Cafeteria konnte inzwischen sichergestellt werden, dass mindestens bis zum Jahresende der Betrieb aufrecht erhalten werden könnte, ohne gegen die Sparbeschlüsse des Rates zu verstoßen.

 

Die Verwaltung verbindet diese Mitteilung mit der Bitte, diesem Verfahren zuzustimmen. Rechtzeitig im Herbst wird die Verwaltung dann über endgültige Lösungen berichten, ohne dass die Beschlusslage zur Einsparung konterkariert wird. Eine der möglichen Lösungen könnte die Vergabe an einen Dritten sein. Dies würde im Sinne des Sparbeschlusses voraussetzen, dass kein Zuschuss entsteht.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann, Kämmerer und

        Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.09.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen