Beschlussvorlage - 0770/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung und Upgrade der Infrastruktur des digitalen Alarmierungssystems im Amt für Brand- und Katastrophenschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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04.09.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das aktuelle Alarmierungssystem für den Brandschutz- und den Rettungsdienst ist überaltert. Durch eine Ersatzbeschaffung soll eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik und an die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes erfolgen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Begründung
1. Gewährleistung der Betriebssicherheit
Das für die Alarmierung der Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr erforderliche System wurde 1993 an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet für eine flächendeckende Versorgung aufgebaut. Die seit 21 Jahren im Dauerbetrieb laufende Funktechnik wird schon seit Jahren nicht mehr durch den Hersteller unterstützt (kein Support, keine Ersatzteilherstellung). Inzwischen sind nur noch vereinzelt Ersatzteile verfügbar, so dass ein ausfallfreier Betrieb, und damit die Erreichbarkeit der Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr nicht mehr gewährleistet ist.
2. Anpassung an datenschutzrechtliche Anforderungen
§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert personenbezogene Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Besonders schutzbedürftig sind nach § 3 Abs. 9 BDSG „besondere Arten personenbezogener Daten“. Hierzu zählen u.a. Gesundheitsdaten wie sie im Bereich des Rettungsdienstes übermittelt werden. Ihre Verarbeitung ist an strengere Voraussetzungen gebunden als die Verarbeitung sonstiger personenbezogener Daten. Die damit notwendig gewordene Verschlüsselung der Aussendung gegen unbefugtes Mitlesen kann in das alte Alarmierungssystem nicht integriert werden.
3. Kooperation mit der Stadt Herne
Zur Absicherung der gesamten Leitstellentechnik im Falle eines Teil-/oder Gesamtausfalls ist in gegenseitigem Interesse mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Herne ein Rückfallkonzept erarbeitet worden (siehe auch Drucksachen-Nr. 0809/2013). Voraussetzung für die Realisierung des gegenseitigen Ausweichleitstellenbetriebes ist die identische Vorhaltung von wesentlichen Komponenten der Leitstellentechnik. Dies ist für den Einsatzleitrechner und für das Sprach- und Funkvermittlungssystem bereits gewährleistet. Eine weitere Komponente ist das digitale Alarmierungssystem.
Die Ersatzbeschaffung ist auch zur Herstellung der Kompatibilität zur übrigen Leitstellentechnik erforderlich, da nur so ein durchgängiges Sicherungskonzept der systemischen Datenbanken und Schnittstellen sichergestellt werden kann. Die Stadt Herne verfügt bereits über ein solches System.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Erneuerung des digitalen Alarmierungssystems unvermeidbar.
Das System soll auf der Basis der aktuell gültigen Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“ beschafft werden. Es handelt sich um ein komplexes System mit folgenden Bestandteilen:
2 Stck. Alarmgeber Baustufe III
1 Stck. Alarmierungssoftware Master-DAG III
1 Stck. Alarmierungssoftware Slave-Master-DAG III
2 Stck. Alarmierungssoftware Client-DAG III
1 Stck. Synchronisationsmodul
2 Stck. GPRS Softwaremodule
1 Stck. Verschlüsselung
1 Stck. Schnittstelle Gateway
1 Stck. Siemens-Schnittstelle Gateway
1 Stck. DAG III Redundanz
1 Stck. Überwachungsmodul
2 Stck. VDSL-Router
2 Stck. Multi-WAN-Sicherheits-Firewall
8 Stck. Digitale Alarmumsetzer Baustufe II
8 Stck. Akkuanalyse
1 Stck. POCSAG-Luftschnittstellenauswerter
1 Stck. Systemdokumentation
1 Stck. Installationsmaterialpauschale.
Es ist beabsichtigt, das System in einem offenen Wettbewerb mit folgenden Leistungen national auszuschreiben:
- Lieferung aller Geräte, Baustoffe und Anlageteile gem. Leistungsverzeichnis
- Aufbau und Konfiguration des Systems in der Leitstelle der Berufsfeuerwehr
- Konvertierungen aus dem Altsystem
- Bedienerschulung für 6 Mitarbeiter
- Administratorenschulung für 2 Mitarbeiter.
Durch allgemeine Vorbedingungen in der Leistungsbeschreibung soll sichergestellt werden, dass die Kompatibilität zur übrigen Leitstellentechnik und damit auch zur Leitstellentechnik der Stadt Herne hergestellt wird.
Auf der Grundlage entsprechender Markterkundungen wurde für die og. Leistungen ein Auftragswert von rd. 95.000 € ermittelt.
Die Finanzierung der Maßnahme soll aus bereits eingeplanten Investitionsmitteln des Teilplanes 1260 (Brandschutz) erfolgen. Ein Drittel der Investition fließt in Form von Abschreibungsraten in die Gebührenkalkulation für den Teilplan 1270 (Rettungsdienst) ein und wird insoweit durch Gebühreneinnahmen refinanziert.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur Einleitung des Vergabeverfahrens.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Finanzstelle: | 5000002 | Bezeichnung: | Erwerb Zubehör/Ausrüstung/Fernmeldeanlagen |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | 95.000€ | 95.000€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 95.000€ | 95.000€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Auszahlungen für die Anschaffung des digitalen Alamierungssystems in Höhe von 95.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren. |
Die Nutzungsdauer dieser Anlage beträgt 5 Jahre. Somit beläuft sich der jährliche Abschreibungsaufwand auf 19.000,00 €. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 4.275,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 19.000,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | ./. 6.333,33 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 16.941,67 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng, Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
