Beschlussvorlage - 0711/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenhier: Turnhalle Nöhstraße, Funckenhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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10.09.2014
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Beschlussvorschlag
Die Turnhalle Nöhstraße, Funckenhausen, Gemarkung Vorhalle, Flur 8, Flurstück 341, ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG).
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung der Turnhalle Nöhstraße, Funckenhausen, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert der Turnhalle Nöhstraße, Funckenhausen, wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 16.06.2014 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das Baudenkmal ist daher in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.
Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. t der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der Gemeindeordnung NRW.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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157 kB
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10.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die BV-Nord lehnt die Eintragung der Turnhalle Nöhstraße, Funckenhausen, Gemarkung Vorhalle, Flur 8, Flurstück 341, in die Denkmalliste der Stadt Hagen ab.
Um hohe Folgekosten zu vermeiden schlägt die BV-Nord vor, dem LWL die Turnhalle Nöhstraße für ein Freilichtmuseum zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||