Beschlussvorlage - 0623/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Einhaltung der Hilfsfristen für Brandschutz-und Rettungsdiensthier: Freihaltung der Zufahrtsmöglichkeiten durch verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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24.08.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.09.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.09.2005
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Beschlussvorschlag
1.
Der Bericht der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt,
·
in den nachfolgend
genannten Straßen durch verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs, auch in
den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende, sicherzustellen, dass die
Zufahrtsmöglichkeiten der Rettungsfahrzeuge unter Einhaltung der Hilfsfristen
soweit wie möglich gewährleistet werden können.
Wehringhausen:
Bachstr. zw. Lange Str. u. Buscheystr. Grummertstr.
Roonstr. Moltkestr.
Christian-Rohlfs-Str. zw. Lange Str. u. Buscheystr. Bleichstr.
Bismarckstr. Kottmannstr.
Mauerstr. Sternstr.
Unteres
Rembergviertel:
Arndtstr. Yorckstr.
Blücherstr. Lützowstr.
bis Kreuzung Bülowstr.
Haldener Str. bis Kreuzung Bülowstr. Küferstr.
Kleiststr. Holbeinstr.
Rembrandstr.
Altenhagen:
Wittekindstr. Alsenstr.
Blumenstr. Berghofstr.
Dreieckstr. Vinckestr.
Kinkelstr. Königstr.
Roßbacher
Str. Düppelstr.
Höing:
Am Höing
Hohenlimburg:
Wiesenstr. Trappenweg
Georg-Scheer-Str.
Hacheney
·
Zur Deckung des
personellen Mehrbedarfs sind die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.05.05 eingerichteten und auf ein Jahr befristeten
Stellen mit heranzuziehen.
Sachverhalt
Immer wieder gefährden behindernd abgestellte Fahrzeuge die Einsätze der Feuerwehr. In einigen Bereichen der Stadt tritt das Problem des behindernden Falschparkens verstärkt auf, so dass die nutzbare Fahrbahnbreite für eine Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht mehr ausreicht. Die Hilfsfrist kann in einem solchen Fall nicht eingehalten werden.
Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass optimale Lösungen nur mit dem Einsatz einer gezielten Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erreichen sind. Der vorhandene Überwachungsdruck reicht augenblicklich nicht aus, um die Praktiken des nicht legalen Parkens im gewünschten Maße zu verhindern.
Aufgrund dieser Angaben wurde eine Konzeption entwickelt, die die Zufahrtsmöglichkeiten der Rettungsfahrzeuge unter Einhaltung der Hilfsfristen soweit wie möglich gewährleistet. Grundlage der Konzeption ist eine regelmäßige Überwachung insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden.
Durch Einsatz von vier Überwachungskräften sowie Nutzung des Dienstwagens könnte sichergestellt werden, dass eine Überwachung bis zu folgenden Zeiten stattfindet: Montag u. Dienstag bis 19:00 Uhr, Mittwoch bis 23:00 Uhr, Donnerstag, Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr, Sonntag bis 22:00 Uhr. Hierdurch wird erreicht, dass die von der Feuerwehr benannten Bezirke einmal bzw. sporadisch zweimal wöchentlich an wechselnden Tagen überwacht werden können.
Um einen erzieherischen Effekt zu erzielen, ist es unbedingt notwendig, eine dichte Überwachungsfrequenz einzuhalten. Dies ist jedoch mit dem augenblicklich vorhandenen Personal nicht möglich. Es müssten entweder zwei neue Politessenstellen eingerichtet werden oder die “normale” Überwachungstätigkeit tagsüber reduziert werden.
Immer wieder gefährden behindernd abgestellte Fahrzeuge
die Einsätze der Feuerwehr. Anlässlich der Sitzung der Bezirksvertretung
Hagen-Mitte am 08.02.2005 wurde durch den Leiter des Amtes für Brand- u.
Katastrophenschutz, Herrn Wisotzki, ausführlich auf die Problematik aufmerksam
gemacht.
Es muss deutlich hervorgehoben werden, dass das vom Rat der Stadt Hagen im Rahmen der Umstrukturierung des Leitungs- und Einsatzdienstes der Feuerwehr beschlossene Schutzziel, dass insbesondere bei Wohnungsbränden die 1. taktische Einheit zur Menschenrettung innerhalb einer Hilfsfrist von 9,5 Minuten (1,5 Minuten Bearbeitung des Notrufes und 8 Minuten Fahrzeit) am Brandort eintreffen muss, durch verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge gefährdet wird.
In einigen Bereichen der Stadt tritt das Problem des behindernden Falschparkens verstärkt auf, so dass die nutzbare Fahrbahnbreite für eine Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht mehr ausreicht. Zeitraubende Rangiervorgänge werden erforderlich, ggf. müssen alle Fahrzeuge des Löschzuges zurücksetzen, um das Schadenobjekt über einen anderen befahrbaren Weg zu erreichen. Wendemanöver von drei Großfahrzeugen, einem Rettungswagen sowie einem Einsatzleitwagen sind sehr zeitaufwendig. Die Hilfsfrist kann in einem solchen Fall nicht eingehalten werden.
Die Bauordnung NRW schreibt vor, dass jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen muss.
Oftmals wird der 2. Rettungsweg mit Rettungsgeräten der Feuerwehr in Verbindung mit notwendigen Fenstern sichergestellt. Zur Nutzung dieses Rettungsweges kann die Feuerwehr bis zum 2. Obergeschoss tragbare Leitern einsetzen. Ab dem 3. Obergeschoss oder falls den zu rettenden Personen das Besteigen der tragbaren Leitern nicht zugemutet werden kann, muss eine Kraftfahrdrehleiter eingesetzt werden.
Eine Drehleiter benötigt zum Einsatz eine Aufstell- und Bewegungsfläche. Dies bedeutet, dass neben der eigentlichen Fahrzeugbreite von 2,5 m bis zu 2,3 m für die seitliche Abstützung zur Verfügung stehen muss. Blockieren Falschparker diese Fläche, ist die notwendige Aufstellung der Leiter unmittelbar vor dem Brandobjekt nicht mehr möglich. Der zweite Rettungsweg ist zunächst blockiert. Die Auswirkungen der eintretenden Zeitverzögerung kann unter Umständen zu einer erheblichen Schadensausweitung in Bezug auf Personen- und Sachschäden führen.
Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass optimale Lösungen nur mit dem Einsatz einer gezielten Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erreichen sind. Der vorhandene Überwachungsdruck reicht augenblicklich nicht aus, um die Praktiken des nicht legalen Parkens im gewünschten Maße zu verhindern.
Die Feuerwehr benennt folgende besonders kritische Bereiche:
Wehringhausen:
Bachstr. zw. Lange Str. u. Buscheystr. Grummertstr.
Roonstr. Moltkestr.
Christian-Rohlfs-Str. zw. Lange Str. u. Buscheystr. Bleichstr.
Bismarckstr. Kottmannstr.
Mauerstr. Sternstr.
Unteres Rembergviertel:
Arndtstr. Yorckstr.
Blücherstr. Lützowstr.
bis Kreuzung Bülowstr.
Haldener Str. bis Kreuzung Bülowstr. Küferstr.
Kleiststr. Holbeinstr.
Rembrandstr.
Altenhagen:
Wittekindstr. Alsenstr.
Blumenstr. Berghofstr.
Dreieckstr. Vinckestr.
Kinkelstr. Königstr.
Roßbacher Str. Düppelstr.
Höing:
Am Höing
Hohenlimburg:
Wiesenstr. Trappenweg
Georg-Scheer-Str. Hacheney
Aufgrund dieser Angaben wurde eine Konzeption entwickelt, die die Zufahrtsmöglichkeiten der Rettungsfahrzeuge unter Einhaltung der Hilfsfristen soweit wie möglich gewährleistet.
Grundlage der Konzeption ist eine regelmäßige Überwachung insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden.
Durch Einsatz von vier Überwachungskräften sowie Nutzung des Dienstwagens könnte sichergestellt werden, dass eine Überwachung bis zu folgenden Zeiten stattfindet: Montag u. Dienstag bis 19:00 Uhr, Mittwoch bis 23:00 Uhr, Donnerstag, Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr, Sonntag bis 22:00 Uhr.
Hierdurch wird erreicht, dass die von der Feuerwehr benannten Bezirke einmal bzw. sporadisch zweimal wöchentlich an wechselnden Tagen überwacht werden können.
Zwei Beispiele verdeutlichen den Einsatz:
Bezirk: Altenhagen
Zeitraum: 1 Monat
Überwachung: 1. Woche = mittwochs und donnerstags
2. Woche = freitags
3. Woche = samstags
4. Woche = mittwochs
Bezirk: Wehringhausen
Zeitraum: 1 Monat
Überwachung: 1. Woche = freitags
2. Woche = samstags
3. Woche = mittwochs und sonntags
4. Woche = donnerstags
Die hier beispielhaft genannten Einsatztage würden jedoch nicht monatlich wiederkehren, sondern ständig wechseln.
Durch den Einsatz des Dienstwagens und damit verbundenen kurzen Wegezeiten kann gleichzeitig der Bereich Medienzentrum/Funpark regelmäßig mit überwacht werden.
Der Einsatz in den Abend- und Nachtstunden ist aus Sicherheitsgründen nur als Doppelstreife möglich. Freie Stellen im Bereich der Verkehrsüberwachung werden daher in Abstimmung mit der Zentralen Steuerung nur noch mit Kräften besetzt, die willens und in der Lage sind, auch in den Nachtstunden Dienst zu verrichten.
Um einen erzieherischen Effekt zu erzielen, ist es unbedingt notwendig, eine dichte Überwachungsfrequenz einzuhalten. Dies ist jedoch mit dem augenblicklich vorhandenen Personal nicht möglich. Es müssten entweder zwei neue Politessenstellen eingerichtet werden oder die “normale” Überwachungstätigkeit tagsüber reduziert werden.
Gemeinsam mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie dem Straßenbaulastträger wurde zudem geprüft, inwieweit bauliche Maßnahmen dazu geeignet sind, das Falschparken in den kritischen Bereichen zu verhindern.
Es handelt sich in allen Fällen um schmale Straßen, die nicht für Begegnungsverkehr ausgelegt sind. Bereits jetzt bestehen aufgrund vorhandener Einbauten kaum Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsverkehr. Jede weitere Einengung im Straßenkörper reduziert den Aktionsradius der Feuerwehr sowohl bei der Anfahrt als auch im Einsatzfall. Bäume und Pfosten behindern in den schmalen Straßenabschnitten insbesondere die Aufstellung von Sprungrettungsgeräten. Bäume sind zudem aufgrund der erforderlichen Anleiterbarkeit der Gebäude kontinuierlich auf Ihre Höhe zu prüfen. Pfosten am Fahrbahnrand zur Verhinderung des "aufgeschulterten Parkens" verhindern Ausweichmanöver der Feuerwehr über den Gehweg.
Aus diesem Grund spricht sich 37 generell gegen weitere Einengungen in der Straße aus.
Außerdem weist der Straßenbaulastträger in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zusätzliche Pfosten, Pflanzbeete und Bäume nicht nur hohe Folgekosten nach sich ziehen, sondern ebenso zu Behinderungen der Anlieger führen. Aus diesem Grund sollte von baulichen Veränderungen durch Einbauten Abstand genommen werden.
Die Feuerwehr verweist nochmals auf ihre Stellungnahme in der BV Mitte am 08.02.2005, wonach optimale Lösungen nur mit dem verstärkten Einsatz von Überwachungskräften zu erzielen sind.
a)
Auswirkungen
auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler Leistungserbringung:
Es existieren bisher keine fest formulierten Standards. Der aus den vorgenannten Gründen gewünschte Erfolg kann nur durch intensiveren Einsatz von Überwachungskräften gewährleistet werden.
b) Auswirkungen auf die zu erwartenden Personal- und
Sachkosten:
Der Rat der Stadt Hagen hat am 25.05.05 die auf ein Jahr befristete Einrichtung von fünf zusätzlichen Politessenstellen beschlossen, da die Sicherung einer attraktiven “neuen Mitte”, d.h. das Freihalten der Fußgängerzone von Fahrzeugverkehr außerhalb der Ladezeiten, nur durch intensiveren Einsatz von Überwachungskräften gewährleistet werden kann. Hinzu kommt, dass die inzwischen beschlossene Erweiterung des Bewohnerparkens ebenfalls Überwachungskapazität beansprucht.
Durch den Einsatz von zwei Überwachungskräften aus dem o.a. beschlossenen “Fünfer-Pool” im Bereich der Nachtüberwachung würden zusätzliche Personal- u. Sachkosten nicht entstehen. Allerdings treten sehr wohl spürbare Auswirkungen auf die Effektivität der Tagschichten als auch auf den errechneten Konsolidierungserfolg ein, da die Überwachungskapazität in der verkehrsreicheren Tagüberwachung reduziert wird. Alternativ müssten zwei zusätzliche Überwachungsstellen geschaffen werden.
c) Prognosen über mögliche Folgekosten:
Folgekosten auf der Basis der beschriebenen Maßnahme werden von hier nicht gesehen
