Beschlussvorlage - 0601/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Überdachung für eine Lagerfläche am Bahnhof Rummenohl, Am Bahnhof 7Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.09.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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21.09.2005
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Sachverhalt
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Überdachung für eine Lagerfläche am Bahnhof Rummenohl, Am Bahnhof 7 vor.
(O.g. Antrag ist am 29.6.2005 im Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen eingegangen. Die Zwei-Monats-Frist nach § 36 Abs. 2 BauGB zur Erteilung des Einvernehmes der Gemeinde beginnt mit diesem Datum. Aufgrund des vorliegenden Sitzungsplanes ist demnach ein Dringlichkeitsbeschuß des Stadtentwicklungsausschusses eforderlich.)
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Fläche für Bahnanlagen dargestellt, hinsichtlich seiner Bebaubarkeit ist es nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Jetzige Situation (lt. Antragsteller):
Auf der Lagerfläche soll (wie bisher auch) Schmiedeschrott aus der Metallbearbeitung abgekippt und von dort aus mittels Hydraulikbagger auf Bahnwaggons verladen werden. Die zu verladenden Materialien sind nicht emulsionsbelastet. Es handelt sich um unbelasteten Schmiedeschrott.
Geplante Maßnahme:
Die Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte:
1.Bauabschnitt: 30x10m zur Verladung von Schmiedeschrott
2.Bauabschnitt: weitere 22m in östliche Richtung mit gleicher Zweckbestimmung
zu einem späteren Zeitpunkt.
Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.
- Das geplante Vorhaben ist als Schutzmaßnahme zur angrenzenden Wohnbebauung
anzusehen.
- Es ist allerdings noch nachzuweisen, daß keine weitere Lärmbelastung zur Rummenohler Straße ausgeht.

21.09.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde
zur Errichtung einer Überdachung für eine Lagerfläche am Bahnhof Rummenohl, Am
Bahnhof 7, ist durch Fristablauf erteilt worden.
Der Betreiber soll in
geeigneter Form zusichern, dass die überdachte Fläche weiterhin lediglich als
Lagerfläche und nicht als Produktionsstätte genutzt wird.
Die Verwaltung wird in
weiteren Fälle gebeten, Mitglieder der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl im Vorwege
um das Einvernehmen der Gemeinde in Dringlichkeitsverfahren zu bitten.