Beschlussvorlage - 0769/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
15. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen vom 13. April 2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.08.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 25.05.2014 hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 3.07.2014 beschlossen, dass die Anzahl der Ratsmitglieder im Haupt- und Finanzausschuss von bisher 15 auf 19 und die Anzahl der Mitglieder in den anderen vom Rat gebildeten Ausschüssen von bisher 15 auf 17 angehoben wird. Die bislang gültige Zuständigkeitsordnung vom 12. Dezember 2000 in der Fassung des 14. Nachtrags ist mit diesem 15. Nachtrag in § 1 Abs. 1 an diesen Ratsbeschluss anzupassen.
1) Bestimmte inhaltliche Änderungen betreffen die Beteiligungskommission, den Umweltausschuss und den Stadtentwicklungsausschuss. Im Einzelnen hat der Rat in der Sitzung am 3.07.2014 insoweit folgende Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen:
Beteiligungskommission:
Der Rat hat anstelle der bisherigen Beteiligungskommission eine Kommission für Beteiligungen und Personal unter Vorsitz des Oberbürgermeisters gebildet. Die Beteiligungskommission bereitet Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vor. Sie setzt sich zusammen aus der Mitte des Haupt- und Finanzausschusses und sachkundigen Bürgern. Pro Fraktion über 15 Mitglieder nehmen jeweils drei Vertreter, für kleinere Fraktionen und Gruppen nimmt jeweils ein Vertreter an den Sitzungen teil.
Für die Besetzung der Kommission werden auch Vertreter benannt.
Diese Beschlussfassung des Rates erfordert eine entsprechende Anpassung der bisherigen Regelung in § 1 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung.
Umweltausschuss:
Der Umweltausschuss (UWA) wird zum Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität erweitert.
Diese Beschlussfassung erfordert eine entsprechende Anpassung der bisherigen Regelung in 1 Abs. 1 Nr. 9 der Zuständigkeitsordnung.
Stadtentwicklungsausschuss:
Der Stadtentwicklungsausschuss richtet Arbeitskreise zu den Themen „Einzelhandel“ und „Gewerbeflächen“ ein.
Diese Beschlussfassung erfordert eine entsprechende Anpassung bzw. Ergänzung der bisherigen Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 8 der Zuständigkeitsordnung.
Die vg. Anpassungen/ Ergänzungen sind der beigefügten Anlage dieser Vorlage im Detail zu entnehmen.
2) Eine weitere Änderung der Zuständigkeitsordnung betrifft die Regelung der Zuständigkeitsregelung des Schulausschusses in § 2 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. a), die derzeit noch wie folgt lautet:
3. Schulausschuss
a) Ausübung des Vorschlags- und Anhörungsrechts für die Anstellung, Beförderung und Versetzung der Leiter und stellvertretenden Leiter der in § 10 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung genannten Schulen nach § 21 a SchVG
Aufgrund einer Gesetzesänderung in § 61 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), wonach bei der Besetzung von Schulleiterstellen die obere Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung des Schulträgers zu dem gewählten Bewerber/ der gewählten Bewerberin einholt, soll diese Regelung wie folgt neu gefasst werden:
3. Schulausschuss
a) Zustimmungserklärung des Schulträgers nach § 61 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) für die unter § 10 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Hagen genannten überbezirklichen Schulen
Der Ordnung und Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Zuge der in Kürze anstehenden Änderung bzw. Anpassung der Hauptsatzung die neu eingeführte Schulform der Sekundarschulen in die in § 10 Abs. 2 Buchst. a) Satz 2 genannten Schulen mit überbezirklichem Charakter, für deren Ausbauplanung die Bezirksvertretungen zuständig sind, zusätzlich mit aufgenommen werden soll.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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