Berichtsvorlage - 0759/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW hat ein Hauptverwaltungsbeamter nach Eintritt in den Ruhestand innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren die Aufnahme einer Tätigkeit dem Rat anzuzeigen.

 

Herr Oberbürgermeister a.D. Jörg Dehm ist am 23.06.2014 in den Ruhestand getreten. Zur Aufnahme einer Tätigkeit teilt er am 11.08.2014 Folgendes mit:

 

„Hiermit zeige ich an, dass ich in diesen Tagen die Gründung der Jörg Dehm Consulting Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beurkunden lasse, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ich werde. Die Tätigkeit wird nach Eintragung ins Handelsregister und Gewerbeanmeldung in den nächsten Wochen aufgenommen.“

 

Der Anzeigepflicht des § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW ist Herr Oberbürgermeister a. D. Dehm hiermit nachgekommen. 

 

Die Anrechnung von Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit auf die Versorgungsbezüge erfolgt im Rahmen der bestehenden Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.08.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen