Beschlussvorlage - 0638/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Berufung von ehrenamtlichen Richtern und Richterinnen beim Landessozialgericht NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.08.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Nach Mitteilung des Landessozialgerichtes NRW in Essen wurde die Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes auf 36 festgesetzt. Hiervon entfällt auf die Stadt Hagen 1 Person. Bis zum 30.09.2014 wird gebeten, die doppelte Anzahl für die ab 01.01.2015 beginnende Amtsperiode vorzuschlagen. Es wird gebeten, Frauen angemessen zu berücksichtigen.
Gem. § 35 Abs. 1 SGG müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht das 30. Lebensjahr vollendet und das Amt beim Sozialgericht mindestens bereits 5 Jahre ausgeübt haben.
Die persönlichen Ausschließungsgründe ergeben sich aus den Paragraphen 17 und 18 SGG, die bereist als Anlage der Vorlage Nummer 637/2014 (Vorschlagsliste Sozialgericht Dortmund) beigefügt sind.
Das Landessozialgericht Essen bittet, „wegen des im sozialgerichtlichen Verfahren für ehrenamtliche Richter/innen geltenden Prinzips der Sachkunde nach Möglichkeit Personen vorzuschlagen, die im Bereich der Sozialhilfe oder der Leistungen für Asylbewerber über besondere Sachkunde verfügen. Besonders geeignet sind in der Regel frühere, zwischenzeitlich ausgeschiedene Bedienstete aus diesen Fachgebieten oder solche, die mittlerweile ein anderes Sachgebiet bearbeiten.“
Es wird gebeten, solche Personen nicht vorzuschlagen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben. Auch sollte nicht vorgeschlagen werden, wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten kann.
In der laufenden Amtsperiode sind keine ehrenamtlichen Richter aus Hagen berufen worden.
Aufgrund der Vorgabe „mindestens 5 Jahre ehrenamtliche Richtertätigkeit beim Sozialgericht“ werden die Personen aufgeführt, die zurzeit als ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht in Dortmund tätig sind:
Hammer, Markus,
Jäger, Friedrich,
Ladwig, Rudolf,
Pejic, Klaus-Peter,
Vormann, Dirk.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
