Beschlussvorlage - 0637/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Personen als ehrenamtliche Richter und Richterinnen für das Sozialgericht in Dortmund vorzuschlagen:

 

  1. _____________________________________
     
  2. _____________________________________

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

 

Seit dem 01.01.2005 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes.

 

Gem. § 13 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) werden die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen aufgrund von Vorschlagslisten für 5 Jahre berufen. Der Beginn der neuen Amtsperiode ist der 01.01.2015.

Nach § 14 Abs. 4 SGG werden diese Listen von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt.

 

Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen ist für das Sozialgericht in Dortmund auf 40 festgesetzt worden. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl entfallen auf die Stadt Hagen 2 Personen. Die Meldung muss bis zum 31.08.2014 an das Sozialgericht erfolgen.

 

Das Amt des ehrenamtlichen Richters kann nur ausüben wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 SGG). Persönliche und berufliche Ausschließungsgründe ergeben sich aus §§ 17 und 18 SGG, die als Anlage beigefügt sind.

 

Es wird vom Sozialgericht gebeten, solche Personen nicht vorzuschlagen, die bereits bei den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht NRW in Essen, den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht NRW im Berufungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019 als ehrenamtliche Richter berufen oder für dieses Amt vorgeschlagen worden sind. Außerdem solche Personen nicht, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben und wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten kann. Bei den Vorschlägen sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden.

 

Die Wiederbenennung von Personen, die bereits in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 zu ehrenamtlichen Richtern berufen wurden, ist möglich.

Von der Stadt Hagen sind zurzeit folgende Personen als ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht in Dortmund tätig (für die laufende Amtsperiode konnten 5 Personen vorgeschlagen werden)

 

Markus Hammer,

Friedrich Jäger,

Rudolf Ladwig,

Klaus-Peter Pejic,

Dirk Vormann.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Vorschlag gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister 

gez. Christoph Gerbersmann,

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.08.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen