Beschlussvorlage - 0328-1/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsrat Sparkassehier: Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.08.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hagen in die Verbandsversammlung des SVWL (Sparkassenverband Westfalen-Lippe):
als Mitglieder als Stellvertreter/in
- Oberbürgermeister Erik O. Schulz
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 29.08.2014.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des SVWL
Nach § 5 Abs. 2 Buchst. a) der Satzung des Verbandes sind von den Trägern der Sparkassen in die Verbandsversammlung des SVWL (Sparkassenverband Westfalen-Lippe) zwei Mitglieder des Verwaltungsrates - darunter mindestens ein Hauptverwaltungsbeamter - zu entsenden. Sofern bei einer Sparkasse kein Hauptverwaltungsbeamter Mitglied des Verwaltungsrates ist, kann auch der Beanstandungsbeamte entsandt werden.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des SVWL werden nach § 5 Abs. 2 Buchst. a) der Satzung des Verbandes vom Rat der Stadt Hagen für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt. Nach dem selben Verfahren ist nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Verbandes für jedes Mitglied eine Person als Stellvertreter/in zu wählen, die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
