Anfrage - 0749/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entlang der Wannebachstr. in Reh Richtung Berchum befindet sich am Ende des

Grundstücks, das durch die Außenanlagen von Augsburg bebaut wurde, die abzweigende

Hofzufahrt zu dem ehemaligen Bauernhaus. Hier befindet sich in der kleinen Kreuzung

rings um eine kleine Grünfläche eine Wendemöglichkeit für PKW. Diese wird seit einem

bereits längerem Zeitraum durch eine Flatterbandabsperrung offensichtlich eines Anliegers

behindert und unterbunden. Da sich in der unmittelbaren Nachbarschaft und im weiteren

Verlauf der Wannebachstr. die Krötensperre ohne Wendemöglichkeit befindet, macht diese

Wendemöglichkeit hier Sinn. Die Verwaltung wird gebeten zu klären, ob der Anlieger hier

berechtigterweise eigenen Grund absperrt oder den Verkehr auf öffentlichen Wegen

behindert. Im letzteren Fall sollte der reguläre Verkehrsfluss hier wiederhergestellt werden.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Siehe Anlage!

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.08.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen