Anfrage - 0749/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der CDU-FraktionHier: Wannebachstraße in Reh
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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27.08.2014
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Beschlussvorschlag
Entlang der Wannebachstr. in Reh Richtung Berchum befindet sich am Ende des
Grundstücks, das durch die Außenanlagen von Augsburg bebaut wurde, die abzweigende
Hofzufahrt zu dem ehemaligen Bauernhaus. Hier befindet sich in der kleinen Kreuzung
rings um eine kleine Grünfläche eine Wendemöglichkeit für PKW. Diese wird seit einem
bereits längerem Zeitraum durch eine Flatterbandabsperrung offensichtlich eines Anliegers
behindert und unterbunden. Da sich in der unmittelbaren Nachbarschaft und im weiteren
Verlauf der Wannebachstr. die Krötensperre ohne Wendemöglichkeit befindet, macht diese
Wendemöglichkeit hier Sinn. Die Verwaltung wird gebeten zu klären, ob der Anlieger hier
berechtigterweise eigenen Grund absperrt oder den Verkehr auf öffentlichen Wegen
behindert. Im letzteren Fall sollte der reguläre Verkehrsfluss hier wiederhergestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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123,8 kB
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