Beschlussvorlage - 0588/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen hier: Ortsfestes Bodendenkmal: Geländeausschnitt im Hasselbachtal bei TP 154,4
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.08.2014
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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04.09.2014
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Beschlussvorschlag
Der „Geländeausschnitt im Hasselbachtal beim TP 154,4“, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 3, Flurstücke 64, 65, 202 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG).
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals „Geländeausschnitt im Hasselbachtal beim TP 154,4“ in die Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert des „Geländeausschnittes im Hasselbachtal beim TP 154,4“ wurde vom Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 20.02.2014 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs.4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das ortsfeste Bodendenkmal ist daher in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmals ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.
Da in dem Geländeausschnitt im Hasselbachtal südwestlich vom TP 154,4 Fossilien von besonderem paläontologischem Wert nachgewiesen sind, ist dieser bedeutend für die Entwicklungsgeschichte der Erde. Die wissenschaftlich wichtigen Belege betreffen Hagen, haben aber auch Bedeutung für Gesamt-Westfalen.
Es ist daher davon auszugehen, dass es sich um ein Denkmal von überregionaler Bedeutung handelt. Dadurch ergibt sich die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses für die Eintragung in die Denkmalliste nach vorheriger Anhörung durch die Bezirksvertretung (§ 10 Abs. 5 Buchstabe q der Hauptsatzung).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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556,1 kB
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