Beschlussvorlage - 0644/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Der Rat der Stadt Hagen bildet gem. § 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Realisierung des Emil Schumacher-Museums einschließlich des Umbaus und der Erweiterung des Karl Ernst Osthaus-Museums einen Ausschuss mit der Bezeichnung “Ausschuss Emil Schumacher-Museum”.

 

2.       Der Ausschuss besteht aus          Mitgliedern. In den Ausschuss werden folgende Mitglieder entsandt:

 

Ordentliche Mitglieder                      Vertreter/Innen

 

 

3.       Der Ausschuss ist in baurechtlichen, vergaberechtlichen und liegenschaftsrechtlichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt. Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

4.       Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend zu ändern.

 

5.       Der Beschluss ist sofort umzusetzen.

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Sachverhalt

Realisierung des Emil Schumacher-Museums - Bündelung verschiedener Kompetenzen der politischen Gremien der Stadt Hagen zur beschleunigten Beratung und Beschlussfassung durch Bildung eines Ausschusses nach § 57 Abs. 1 GO NRW.


 
Das Emil Schumacher-Museum einschließlich Umbau und Erweiterung des Karl Ernst Osthaus-Museums ist ein Bauvorhaben von herausragender, überregionaler Bedeutung. Die Bündelung der verschiedenen Kompetenzen des Haupt- und Finanzausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Kultur- und Weiterbildungsausschusses soll die beschleunigte politische Beratung und Beschlussfassung mit dem Ziel einer fristgerechten Fertigstellung des Museums sichern.

 

Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Bau des Emil Schumacher-Museums sowie des Umbaus und der Erweiterung des Karl Ernst Osthaus-Museums und erhält in baurechtlichen, liegenschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Angelegenheiten folgende Zuständigkeiten:

 

Ø      Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 8 lit. f – h der Zuständigkeitsordnung

- Ausbauplanung städt. Bauvorhaben von überbezirklicher Bedeutung im Werte von mehr

  als 52.000 €

- Vergabe von Aufträgen bei Maßnahmen im Werte von mehr als 130.000 € im VOB-

   Bereich

- Vergabe von Architekten- und Ingenieuraufträgen im Werte von mehr als 25.000 €

 

Ø      Zuständigkeit des Kultur- und Weiterbildungsausschusses gem. § 2 Abs. 4 Ziffer 4 der Zuständigkeitsordnung

 

Ø      Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 2 Abs. 4 Ziffer 1 lit. g der Zuständigkeitsordnung

- An- und Vermietung von Gebäuden, bei denen eine Jahresmiete von mehr als 25.000 €

  vereinbart wird.

 

Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend zu ändern.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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01.09.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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06.09.2005 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss überträgt die Entscheidung auf den Rat.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Zuständigkeit für das Projekt “Bau des Emil-Schumacher-Museums einschließlich des Umbaus und der Erweiterung des Karl-Ernst-Osthaus-Museums” wird gemäß § 2 Abs. 4, Ziffer 8., Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung dem Stadtentwicklungsausschuss übertragen.

 

Die Vorberatung im Kultur- und Weiterbildungsausschuss bleibt hiervon unberührt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen