Beschlussvorlage - 0441/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den I. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH), wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

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Sachverhalt

Änderung der Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) aufgrund der Einrichtung des Projektes Emil-Schumacher-Museum.


Wegen der großen Bedeutung des Emil Schumacher-Museums für die Stadt Hagen und der besonderen Rahmenbedingungen (u.a. Förderung aus verschiedenen Töpfen) soll diese Baumaßnahme im Rahmen eines Projektes, das dem Fachbereich 61 – Stadtentwicklung , Planen und Wohnen – zugeordnet wurde, realisiert werden. Dem Fachbereich obliegt die Gesamtverantwortung für die Abwicklung des Projektes in baulicher, finanzieller, organisatorischer und terminlicher Hinsicht. Innerhalb des Fachbereiches 61 wurde Herr Chlosta mit der Projektleitung beauftragt.

 

Das Projekt umfasst insbesondere folgende Aufgabenstellungen:

 

·        Errichtung des Emil Schumacher-Museums

·        Umbau und Erweiterung des Karl Ernst Osthaus-Museums

·        Umbau des Gebäudes Hochstr. 71

·        Herstellung der Außenanlagen

 

einschließlich Abnahmen und Inbetriebnahme.

 

Zur Vermeidung von Schnittstellen soll die oben beschriebene Gesamtmaßnahme über den städtischen Haushalt abgewickelt werden und nicht über den Wirtschaftsplan der GWH. Hierzu ist jedoch eine Änderung der Betriebssatzung der GWH erforderlich.

 

§ 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beschreibt den Betriebszweck wie folgt:

 

Der Zweck der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die zentrale Bewirtschaftung von städtischen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sportstätten, Kindertagesstätten und sonstigen Gebäuden, die der Stadt Hagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen (Bereitstellungsimmobilien). Der Betriebszweck umfasst auch die Planung und Errichtung, die Bauunterhaltung, die An- und Vermietung der in Satz 1 genannten Liegenschaften, die Bewirtschaftung von Nebenflächen und Nebennutzungen, Grundstücksgeschäfte im notwendigen Zusammenhang mit dem Betriebszweck (Arrondierung) sowie alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte.

 

Der Abs. 3 wäre wie folgt zu ergänzen:

 

Nicht zum Betriebszweck gehören alle den Aufgaben des Neubaugesamt- und des Umbauprojektes Emil-Schumacher-Museum/Karl-Ernst-Osthaus-Museum zuzurechnenden Maßnahmen.

 

Der Betrieb und die zentrale Bewirtschaftung des derzeitigen sowie des zukünftigen Museumskomplexes sowie des Gebäudes Hochstr. 71 sind hiervon nicht betroffen (Strom, Heizung, Reinigung, Hausmeisterdienste, notwendige Bauunterhaltung, Wartung) und verbleiben bei der GWH .

 

 

 

 

Mit der vorstehenden Änderung der Betriebssatzung wäre der Betriebsausschuss der GWH für Auftragsvergaben für das Projekt Emil-Schumacher-Museum/Karl-Ernst-Osthaus-Museum nicht mehr zuständig. Nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Zuständigkeitsordnung geht die Vergabezuständigkeit auf den Stadtentwicklungsausschuss über.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.07.2005 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft

Erweitern

01.09.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen