Beschlussvorlage - 0722/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Nachnutzung für das Gelände des ehemaligen Kirchenbergbades
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.08.2014
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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09.09.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.09.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
In seiner Sitzung des Rates am 02.03.2006 hat der Rat der Stadt Hagen nach langer Diskussion im Rahmen der Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder u.a. folgenden Beschluss gefasst:
„Das Kirchenbergbad wird ab sofort nicht mehr betrieben. Das Stadtbad Boele und das Willi-Weyer-Bad sind mit der Inbetriebnahme des zentralen Sport- und Freizeitbades zu schließen. Diese Standorte sind einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Hierbei sind auch Freizeitbelange zu berücksichtigen. … „
Das Gelände ist inzwischen von der HVG veräußert worden.
Der neue Eigentümer hat eine Skizze zur geplanten Nachnutzung des gesamten Geländes vorgestellt. Dabei werden die 2006 beschlossenen Rahmenbedingungen zum größten Teil berücksichtigt.
Das Konzept zur Nachnutzung des Geländes gliedert sich in unterschiedliche Teilbereiche, die auf der beiliegenden Systemskizze dargestellt sind und zeitlich nacheinander realisiert werden sollen:
- Wiedereröffnung und Erweiterung des Kindergartens in der Berliner Allee 50
- Errichtung eines Fitness/Wellness-Studios (mit Schwimmbecken und Saunabereich)
- Nachnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten (ehem. Kasse und Umkleiderräume) z.B. durch ein Bowlingcenter und ein Radio- und Fernsehmuseum
- Errichtung eines Sportplatzes
Zu diesem frühen Zeitpunkt geht es darum die Politik über die grundsätzlichen Pläne zu informieren. Die dargestellten Flächengrößen und die Anordnung der Nutzungen auf dem Gelände können sich bei der weiteren Planung noch verändern.
Ebenso zu klären sind die unterschiedlichen Realisierungsmöglichkeiten in Bezug auf Planungs- und Bauordnungsrecht. Dieser Schritt findet in enger Zusammenarbeit zwischen Investor und Fachverwaltung statt. Hierbei werden besonders die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung zu berücksichtigen sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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952,2 kB
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