Berichtsvorlage - 0691/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzsiedlung in NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.09.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.09.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.09.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine energetische Mustersiedlung zu entwickeln und für die Verwirklichung ein Baugebiet / Bauprojekt vorzuschlagen.
Zwischenzeitlich wurden zusätzliche Aktivitäten z. B. im Rahmen des EU-LEAP Projektes von verschiedenen Fachleuten aus der Hagener Planungs- und Umweltverwaltung, Wohnungswirtschaft, Ingenieuren und Architekten am 05.12.2012 bei der Fachtagung der EnergieAgentur.NRW „100 Solar- und Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ in der Stadthalle Wuppertal, durchgeführt. Dort wurde über den Projektstand der bestehenden Solarsiedlungen und Klimaschutzsiedlungen informiert.
Im Oktober 2013 gab es ein erstes Treffen des Umweltamtes mit der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, um zu klären, welche Neubauprojekte oder Bestandssiedlungen in Betracht kommen würden. Ein weiterer Termin ist geplant, falls eine Realisierungsmöglichkeit gesehen wird. Der Termin würde dann in Düsseldorf bei der EnergieAgentur.NRW zusammen mit einem Vertreter des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz stattfinden.
Die Verwaltung schlägt vor, gemeinsam auf weitere Wohnungsbaugesellschaften in Hagen zuzugehen, um so die Realisierung einer Klimaschutzsiedlung nach Ratsbeschluss offensiv anzugehen.
Die Realisierung eines solchen Projektes ist als Angebotsplanung über einen entsprechenden Bebauungsplan in Teilaspekten regelbar. Allerdings würde, wenn die Bauherren nicht hinter diesen Ansätzen stehen, eine Vielzahl von Befreiungen bei den Baugenehmigungen beantragt werden und bei strikter Ablehnung mit Blick auf die Klimaschutzziele zu Unverständnis führen. Daher hat die Verwaltung bisher diese Ziele insoweit weiter verfolgt, als dass sie bei den Bauprojekten u. a. mit der HEG diese Überlegungen mit eingebracht hat.
Die Verwaltung wird weiter bei den in Zusammenarbeit mit der HEG anstehenden Planungen für neue Bauflächen das Projekt „Klimaschutzsiedlung“ verfolgen und prüfen, inwieweit eine der Flächen gegebenenfalls für die Realisierung einer Klimaschutzsiedlung in Frage kommt.
Die Verfolgung der Idee einer Klimaschutzsiedlung bedeutet andererseits, dass ein gewisses Potential an Bauherren, die bereit sind zunächst höhere Investitionskosten auf sich zu nehmen, in der Stadt vorhanden sind. Bisher hat sich jedoch kein Investor bereit erklärt, eine Siedlung, die den im Planungsleitfaden festgelegten Anforderungen und Empfehlungen für eine Klimaschutzsiedlung (siehe Auszug in der Anlage) entspricht, zu bauen.
Denkbar ist auch der umgekehrte Weg, dass interessierte Bauherren von sich aus diese Bauidee verfolgen und ihrerseits auf die Stadt zugehen, um gegebenenfalls geeignete Grundstücke von der Stadt zu bekommen und ohne baurechtliche Verpflichtung Klimaschutzziele zu verwirklichen.
Grundvoraussetzung ist darüber hinaus eine städtische Betreuung und Information der interessierten Bauherren. Dies kann nur mit zusätzlichem Personal geleistet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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364,9 kB
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