Beschlussvorlage - 0681/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Stadt Hagen wird beschlossen
  2. Es erfolgt eine ortsübliche- und Internet- Bekanntmachung
  3. Die Umsetzung erfolgt sofort
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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Inkrafttreten der EU Umgebungslärmrichtlinie vom Juni 2002 wurden die Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

In einer ersten Stufe wurden für Ballungsräume über 250.000 Einwohner  und Straßen mit mehr als 6 Millionen KFZ/Jahr Lärmkarten ausgearbeitet. Diese Lärmkarten wurden für die Stadt Hagen (<250.000 Einwohner) durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erarbeitet- und zwar nur für Bundes – und Landstraßen.

 

In der zweiten Stufe wird die Lärmaktionsplanung auf Ballungsräume schon ab 100.000 Einwohner und für Straßen ab 3 Millionen Kfz/Jahr (das entspricht ca. 8.200 Kfz/ Tag) so wie andere, lärmrelevante Straßen ausgeweitet.

Der Lärmaktionsplan der Stufe zwei (LAP II) für die Stadt Hagen basiert auf der Lärmkarte, die im Auftrag der Stadt Hagen durch den TÜV Rheinland erarbeitet wurde.

 

Die gesamtstädtische Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Hagen ist geprägt durch die Strategie, Wohnquartiere durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen lärmtechnisch positiv zu beeinflussen- einhergehend mit einer Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf geplante (und mittlerweile größtenteils realisierte) Ortsumgehungen.

Daneben wurde bereits - nicht zuletzt wegen der Luftreinhalteplanung - ein Vorrangnetz für Straßengüterverkehr definiert.

Diese Grundsätze erlauben nur sehr bedingt eine weitere Maßnahmenplanung im Rahmen des LAP II.

 

Die letztlich vorgeschlagenen Maßnahmen sind zunächst nur als Möglichkeiten zu verstehen. Sie sind im Weiteren näher zu bewerten und zu beurteilen, um dann gegebenenfalls realisiert zu werden. Zu beachten ist hierbei auch die Zuständigkeit der oberen Verkehrsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg), die bei Tempo- Reduzierungsmaßnahmen anzuhören ist.

 

Der Lärmaktionsplan der zweiten Stufe ist dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorzulegen.

 

Von daher muss eine politische Beschlussfassung analog zur ersten Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgen.

 

Der Lärmaktionsplan der zweiten Stufe ist komplett als Anlage im PDF- Format beigefügt.

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Auswirkungen

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.08.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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03.09.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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10.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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11.09.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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11.09.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Stadt Hagen wird beschlossen
  2. Es erfolgt eine ortsübliche- und Internet- Bekanntmachung, deren Umsetzung sofort erfolgt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Ergänzung Beschlussvorschlag:

 

„Konkrete Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe (LAP II) sind unter Berücksichtigung von Wirtschaftsaspekten zu planen und werden vor Durchführung den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

8

Dagegen:

9

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

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18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Stadt Hagen wird beschlossen
  2. Es erfolgt eine ortsübliche- und Internet- Bekanntmachung, deren Umsetzung sofort erfolgt.

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen