Anfrage - 0671/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt!

 

Begründung

 

Zu der Anfrage von Frau Heike Bremser zur Verabschiedung der EU-Radonrichtlinie nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die EU-Radonrichtlinie trat mit der Veröffentlichung im Februar dieses Jahres in  Kraft. Die Frist für die Umsetzung ins nationale Recht  beträgt vier Jahre. Da die Richtlinie keine Direktwirkung entfaltet, ergeben sich zurzeit keine praktischen Konsequenzen für die Stadt. Gleichwohl werden seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Vorbereitungen für eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie getroffen, die zukünftig ein Handeln der Stadt bzw. privater Gebäudeeigentümer nach sich ziehen könnte.

 

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einführung von  Referenzwerten für die Radonkonzentration in der Raumluft in Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und an Arbeitsplätzen, die nicht über 300 Bq/m³ liegen sollen. Diese Referenzwerte sollen aus gesundheitlichen Gründen nicht dauerhaft überschritten werden. Die Festlegung der nationalen Referenzwerte ist zurzeit noch offen. In internationalen epidemiologischen Studien wurde ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko bereits ab einem Konzentrationsbereich von 100 Bq/m³ bis 200 Bq/m³ signifikant nachgewiesen.

 

Im Rahmen des Rechtssetzungsverfahrens soll ein nationaler Maßnahmenplan mit Details zur Umsetzung der Vorgaben erstellt werden. Die EU-Radonrichtlinie enthält im Anhang Schwerpunkte, die im Maßnahmenplan enthalten sein sollen. Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen sind, richtet sich nach der vorgefundenen Radonraumluftkonzentration und der jeweiligen Gebäudesubstanz, was in jedem Einzelfall zu berücksichtigen ist. Pauschale Aussagen  zu den möglichen Sanierungskosten sind deshalb nicht möglich. Verpflichtend wird die Prüfung an Arbeitsplätzen im Erdgeschoss und Untergeschossen von Gebäuden in national festzulegenden Gebieten. Die Maßnahmen wären von Eigentümern privater Wohngebäude bzw. öffentlicher Gebäude sowie von Arbeitgebern zu treffen.

Die Verbindlichkeit für solche Maßnahmen richtet sich danach, ob es sich um Wohngebäude, öffentliche Gebäude oder um Arbeitsplätze handelt. Das Maßnahmenspektrum erstreckt sich von organisatorischen Veränderungen (Raumnutzung, manuelles Lüften) über bautechnische Eingriffe in das Gebäude bis hin zur Installation lüftungstechnischer Anlagen. Ein Überblick dazu enthält das Radonhandbuch Deutschland.

 

Inwieweit Förderprogramme auf Länder-, Bundes- oder europäischer Ebene hier

greifen, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht beantworten.

 

 

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Beschlüsse

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11.09.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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11.09.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen