Beschlussvorlage - 0667/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ablehnung der Nutzungsänderungsanfrage auf dem Grundstück

Lütkehofstraße 5

Veranstaltungshalle/Hochzeitssaal in ehemaliger Druckerei wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

 

Der Verwaltung liegt folgende Nutzungsänderungsanfrage vor:

Veranstaltungshalle/Hochzeitssaal in ehemaliger Druckerei auf dem Grundstück Lütkehofstraße 5

Gemarkung Delstern, Flur15, Flurstück 145.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/0036/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 3.7.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit  nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt.

 

Die geplante „kerngebietstypische“ Vergnügungsstätte (ca. 1200 qm Grundfläche für ca. 250 Personen) ist in einem Mischgebiet nicht zulässig.

 

Die Verwaltung wird den Antragsteller hierüber informieren.

Bei einer Umplanung mit verkleinerter Grundfläche um ca. 50 % für ca.

125 Personen wird die Genehmigung  planungsrechtlich in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.09.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.              Die Ablehnung der Nutzungsänderungsanfrage auf dem Grundstück

tkehofstraße 5 Veranstaltungshalle/Hochzeitssaal in ehemaliger Druckerei wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

 

2.              Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sieht die Nutzung der Liegenschaft als Veranstaltungshalle / Hochzeitssaal auch unter veränderten Voraussetzungen (verkleinerte Grundfläche, geringere zugelassene Gästezahl) aufgrund der sehr begrenzten Parkfläche und der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung als problematisch an.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweitern

16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen