Beschlussvorlage - 0617/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ablehnung des Bauantrages auf dem Grundstück Wehringhauser Straße 25:

Erweiterung der vorhandenen Spielhallen durch Nutzungsänderung von Verkaufs- und Flurflächen zu Spielhallenflächen wird zur Kentnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Erweiterung der vorhandenen Spielhallen durch Nutzungsänderung von Verkaufs.- und Flurflächen zu Spielhallenflächen auf dem Grundstück

Wehringhauser Straße 25 (Grothe-Center)

Gemarkung Hagen, Flur 29, Flurstück 486.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/BA/0047/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für den eingeleiteten Bebauungsplan  Nr. 4/13 –Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im mittleren Bereich der Wehringhauser Straße-. Diese ist seit dem 10.5.14 rechtsverbindlich.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt, somit keine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt:

 

  • Es handelt sich um eine erhebliche bauliche Maßnahme, die den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Ausschluss von Spielhallen an dieser Stelle) widerspricht.
  • Die Nutungsänderung ist desweiteren nicht mit dem Programm „Soziale Stadt Wehringhausen“ vereinbar.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen