Beschlussvorlage - 0615/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Stresemannstraße 8

„innerhalb des Erdgeschosses geänderte Lage der Wettannahmestelle“

hier: Ausnahme von der Veränderungssperre (§3 Abs.2 der Satzung) wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Geänderte Lage der Wettannahmestelle innerhalb des Erdgeschosses des Gebäudes Stresemannstraße 8

Gemarkung Hagen, Flur 46, Flurstück 60.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/01934 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für die

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil I Bahnhofsviertel. Diese ist seit dem 10.5.14 rechtsverbindlich.

 

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Da es sich  lediglich um eine veränderte Lage der bereits am 17.2.11 genehmigten Wettannahmestelle  im  Erdgeschoss des Gebäudes handelt und diese somit Bestandschutz  hat, wurde in der o.g. Baugesuchskonferenz dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt:

 

  • Keine erhebliche Veränderung oder Vergrößerung der baulichen Anlage, lediglich eine Anpassungsinvestition
  • Der Nutzungsumfang erhöht sich nicht.
  • Die Anpassung erfolgt aufgrund von geänderten, gewerberechtlichen Anforderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen