Beschlussvorlage - 0615/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag Stresemannstraße 8Innerhalb des Erdgeschosses geänderte Lage einer Wettannahmestellehier: Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 3 Abs. 2 der Satzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.09.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Geänderte Lage der Wettannahmestelle innerhalb des Erdgeschosses des Gebäudes Stresemannstraße 8
Gemarkung Hagen, Flur 46, Flurstück 60.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/01934 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil I Bahnhofsviertel. Diese ist seit dem 10.5.14 rechtsverbindlich.
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Da es sich lediglich um eine veränderte Lage der bereits am 17.2.11 genehmigten Wettannahmestelle im Erdgeschoss des Gebäudes handelt und diese somit Bestandschutz hat, wurde in der o.g. Baugesuchskonferenz dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt:
- Keine erhebliche Veränderung oder Vergrößerung der baulichen Anlage, lediglich eine Anpassungsinvestition
- Der Nutzungsumfang erhöht sich nicht.
- Die Anpassung erfolgt aufgrund von geänderten, gewerberechtlichen Anforderungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,8 kB
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