Berichtsvorlage - 0755/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV Mitte nimmt die anstehenden Maßnahmen zur  Realisierung des letzten Bauabschnitts zur Fertigstellung des Mehrgenerationenspielplatzes Weizenkamp sowie des hierfür erforderlichen Rückbaus des Kinderspielplatzes Haferkamp II zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Rates zum Bestehenbleiben  der Grundschule Boloh sowie der BV Mitte zum Erhalt des zu dem Zeitpunkt erneuerungsbedürftigen Kinderspielplatzes Weizenkamp in Kombination mit  der Aufgabe des Kinderspielplatzes Haferkamp II  beabsichtigte das Stadtteilforum Eppenhausen e.V. mit bürgerschaftlichem Engagement einen attraktiven Mehrgenerationenspielplatz zu realisieren.

Zu diesem Zweck wurden von dem e.V. Spenden eingeworben, die im Jahr 2013 abgerufen und zweckgebunden verwendet wurden. Zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes fanden weiterhin bezirksbezogene Mittel der Bezirksvertretung Mitte Verwendung.

Die Finanzierung des letzten Bauabschnittes aus Mitteln des Haushaltes 2014/2015 ist gesichert.

 

 

Begründung

Aktueller Stand:

Das Planungskonzept für den Mehrgenerationenspielplatz enthielt zwei

Schwerpunktbereiche.

Bislang wurden folgende Schritte umgesetzt:

  1. Erdarbeiten, Fallschutz und Einbau von Oberkörperergometer und Armzug    
  2. Lieferung von 2 Bänken                                                                                       
  3. Lieferung Drehtisch
  4. Einbau von Drehtisch und 2 Bänken
  5. Erforderlicher Strauch- und Baumschnitt    
  6. Lieferung der Balkenbrücke
  7. Einbau der Balkenbrücke

 

Damit wurde der erste Bauabschnitt planmäßig durchgeführt.

 

Umsetzung des letzten Bauabschnitts:

Die erforderlichen Mittel für den nächsten Bauabschnitt (130000 €) stehen im aktuellen Haushalt zur Verfügung und sollen gemäß der betreffenden Beschlüsse der BV-Mitte vom 18.09.2013 nunmehr im Jahr 2014 für Anschaffungen und Facharbeiten verausgabt werden.

 

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

Die vorhandene Bühne ist nicht verkehrssicher und soll eingeebnet und als Rasenfläche gestaltet werden.

Die vorhandenen Tischtennisplatten sind irreparabel marode. Daher sollen zwei neue Platten angeschafft und auf der Schulhoffläche installiert werden.

Die Doppelschaukel, die sich aktuell auf dem Kinderspielplatz  Haferkamp II befindet, soll umgesetzt und in das Konzept des Spielplatzes Weizenkamp integriert werden. Aktuell wird vom Stadtteilforum die Möglichkeit der Finanzierbarkeit einer Ergänzung durch eine breite Sitzfläche, die auch für Erwachsene nutzbar ist, überprüft. Eine Umsetzung kann nur vorbehaltlich der Realisierungsmöglichkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.

Installation einer Spielturmkombination sowie der Station „Wellenlaufen" der Firma Playparc als viertem Outdoor-Fitnessgerät.

Neuerstellung der erforderlichen Fallschutzbereiche.

 

Der Kinderspielplatz  Haferkamp II wird zurückgebaut und bleibt als öffentliche Grünfläche erhalten. Hierzu erfolgt eine Raseneinsaat. Die beiden vorhandenen Tischtennisplatten verbleiben auf der Fläche.

 

Wie in der Vorlage „Planungskonzept Mehrgenerationenspielplatz Weizenkamp“ bereits inhaltlich sowie anhand eines Planes vorgestellt,  beläuft  sich das Investitionsvolumen der Gesamtkonzeption im Endausbau (Fertigstellung  des KSP Weizenkamp sowie Rückbau des KSP Haferkamp) auf 130.000,00 Euro einschließlich Planungskosten.

Hiermit sind alle anfallenden Kosten (Anschaffungen, Facharbeiten sowie Personalkosten des WBH) abgedeckt.

 

Durch die  Einbindung von und  enge Kooperation mit Akteuren wie dem Stadtteilforum Eppenhausen e.V. sowie der Grundschule Boloh ist eine Flexibilität bei der Ausgestaltung der beschlossenen Planung erforderlich. Der Charakter des Gesamtkonzeptes bleibt hierbei jedoch erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5510

Bezeichnung:

Parkanlagen und öffentliche Grünflächen

Finanzstelle:

5000064

Bezeichnung:

Umbau von Kinderspielplätzen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2014

2015

2016

2017

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785200

130.000

130.000

Eigenanteil

 

130.000

130.000

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Spielturmkombination, die Station „Wellenlaufen“ und die beiden Tischtennisplatten sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren.

Die entstehenden Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung stellt Aufwand dar.

Die Ausgaben für die Versetzung der noch intakten Schaukel vom KSP Haferkamp, sowie der Neubau eines Fallschutzes für diese, sind auf der bestehenden Anlage (10038884) zu aktivieren und über die Restnutzungsdauer der Schaukel (4 Jahre und 3 Monate zum 31.12.2014) abzuschreiben.

Da weder die vorhandene Bühne, noch die beiden Tischtennisplatten auf dem Schulhof der Grundschule Boloh zur Eröffnungsbilanz aktiviert wurden, entsteht kein Aufwand für außerplanmäßige Abschreibungen.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

5.850

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

1.950

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

Margarita Kaufmann

Dezernentin

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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17.09.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen