Beschlussvorlage - 0582/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen- Mitte beschließt den Neubau der Bushaltestelle „Neumarktstraße“ wie in der Vorlage dargestellt.

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Sachverhalt

Vorbemerkungen:

 

Im Rahmen des Bushaltestellen- Sanierungsprogramms hat der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) u.a. auch die Haltestelle „Neumarktstraße“ an der Körnerstraße (Höhe ADAC- Filiale) zur Sanierung vorgesehen.

Diese Haltestelle zeigt sich aber derart desolat, dass eine „normale“ Sanierung hier nicht angemessen erscheint. Vielmehr muss hier ein kompletter Um- bzw. Neubau erfolgen. Nicht zuletzt wegen der schwierigen Höhensituation ist auch eine umfassende Ausbauplanung erforderlich.

 

 

Heutiger Bestand:

 

Die Haltestelle ist heute als asphaltierte Bus-Bucht ausgebildet. Zur durchlaufenden Fahrbahn wird sie mit einer zweizeiligen Pflasterbahn abgegrenzt, die auch als Wasserführung dient. Gehwegseitig ist ein Hochbordstein vorhanden, der aber durch die großen Verwerfungen im Asphalt sehr unterschiedliche Höhen zeigt. Der schmale Gehweg/ Wartebereich ist plattiert bzw. gepflastert (Einfahrten). Durch viele Kellerlichtschächte und Stufen vor den Eingängen ist dieser Bereich ebenfalls höhenmäßig sehr „bewegt“- die Querneigungsmaße liegen teilweise weit über vertretbare Werte.

Im Haltestellenbereich befinden sich zwei Einfahrten, die auch genutzt werden und Berücksichtigung finden müssen.

Die Haltestelle wird von den Buslinien 510, 513, 514, 517, 520, 528, 542, 547, NE 3, NE7, NE12 und NE19 angefahren.

 

 

Planung:

 

Die große Anzahl der Buslinien, die die Haltestelle Neumarktstraße anfährt, erfordert einen Haltebereich für mindestens zwei gleichzeitig ankommende bzw. abfahrende Busse. Die Haltestelle soll nun auch nicht mehr als Bus- Bucht, sondern als Fahrbahnrand- Haltestelle (Kap- Haltestelle) ausgebildet werden. Dadurch wird der schmale Wartebereich deutlich verbreitert und die Querneigungsverhältnisse können „entschärft“ werden. Die Fahrzeugbelastung der vierspurigen Körnerstraße mit ca. 16.000 Kfz/ Tag im Querschnitt  lässt diese Anordnung zu.

Durch die vorhandenen Einfahrten innerhalb der Haltestelle und die Zwangspunkte vor der Haltestelle (ebenfalls eine Einfahrt) und hinter der Haltestelle (Haltebalken an der Lichtsignalanlage) ergab sich die Schwierigkeit, den Busbordstein mit 16 cm Auftrittshöhe auf ausreichender Länge zu positionieren. Es werden nun letztlich ein 12,00 m langer Wartebereich direkt vor der Lichtsignalanlage und ein 18,00 m langer Bereich am Anfang der Haltestelle angeboten. Diese Haltestellenbereiche  werden auch mit allen Elementen zur Barrierefreiheit gemäß Musterblatt „Kaphaltestelle“ ausgestattet.

Zwischen den beiden ausgewiesenen Haltebereichen kann zusätzlich auf  8,00 m Länge ein Bereich mit 16 cm Auftrittshöhe angelegt werden, der als „Not- Haltebereich“ fungiert und nur bei extremer Auslastung der „regulären“ Halteplätze genutzt wird. Dieser Bereich ist nicht als Haltestelle gekennzeichnet und wird auch nicht mit taktilen Elementen versehen.

Die Neuanlage der Haltestelle ermöglicht auch die Begradigung der (Bus-) Bordsteinflucht, die heute im leichten Bogen verläuft. Die Wasserführung mit neuen Sinkkästen wird angepasst.

In diesem Zusammenhang wird auch die Fahrbahn der Körnerstraße saniert. Die Sanierung wird den gesamten Querschnitt der Körnerstraße umfassen.

 

 

Kostensituation:

 

Der Umbau der Haltestelle erfordert Finanzmittel von ca. 85.000,- € brutto. Dazu kommen die Kosten der Planung mit  ca. 4.900,- €, die zunächst vorfinanziert wurden, so wie die Kosten des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) mit ca. 4.700,- €.

Entsprechend muss eine Gesamtsumme von 94.600,- € finanziert werden.

Die Kosten der Fahrbahnsanierung Körnerstraße sind nicht zu berücksichtigen. Diese werden aus dem laufenden Unterhaltungsbudget des WBH finanziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5460

Bezeichnung:

Parkplätze

Finanzstelle (Einnahme):

5000062

Bezeichnung:

Stellplatzablösebeträge

Finanzstelle (Ausgabe):

5000241

Bezeichnung:

Verwendung Stellplatzablösebeträge

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2014

2015

2016

2017

Einzahlung(-)

688300

-94.600

-94.600

Auszahlung (+)

785200

94.600

94.600

Eigenanteil

 

0 €

0 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die erneuerte Bushaltestelle „Neumarktstraße“ ist in der Bilanz in Höhe von 94.600 EUR zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 49 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 1.931 EUR zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus Stellplatzablösebeträgen sind in Höhe von 94.600 EUR als Sonderposten auf der Anlage zu passivieren.

Die Auflösung des Sonderpostens parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 1.931 EUR.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

4.257

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

1.419

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.931

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

7.607

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-1.931

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

5.676

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen