Beschlussvorlage - 0629/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Altenhagener Straße 28

Ladenlokal zu Kiosk-Wettannahme

hier: Ausnahme von der Veränderungssperre ( § 3 Abs.  2  der Satzung)

wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Ladenlokal zu Kiosk-Wettannahme auf dem Grundstück

Altenhagener Straße 28

Gemarkung Eckesey, Flur 12, Flurstück 50.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/0208/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 12.6.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für den eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4/12 Vergnügungsstätten Altenhagener Straße.

Diese ist seit dem 1.6.13 rechtsverbindlich.

 

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

In der o.g. Baugesuchkonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht.

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen