Beschlussvorlage - 0629/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Bauantrag Altenhagener Straße 28Ladenlokal zu Kiosk- Wettannahmehier: Ausnahme von der Veränderungssperre ( § 3 Abs. 2 der Satzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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02.09.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Ladenlokal zu Kiosk-Wettannahme auf dem Grundstück
Altenhagener Straße 28
Gemarkung Eckesey, Flur 12, Flurstück 50.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/0208/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 12.6.14.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für den eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4/12 Vergnügungsstätten Altenhagener Straße.
Diese ist seit dem 1.6.13 rechtsverbindlich.
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
In der o.g. Baugesuchkonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,3 kB
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