Beschlussvorlage - 0617/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag Wehringhauser Straße 25Erweiterung der vorhandenen Spielhallen durch Nutzungsänderung von Verkaufs- und Flurflächen zu Spielhallenflächenhier: Keine Ausnahme von der Veränderungssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.09.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Erweiterung der vorhandenen Spielhallen durch Nutzungsänderung von Verkaufs.- und Flurflächen zu Spielhallenflächen auf dem Grundstück
Wehringhauser Straße 25 (Grothe-Center)
Gemarkung Hagen, Flur 29, Flurstück 486.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/BA/0047/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für den eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4/13 –Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im mittleren Bereich der Wehringhauser Straße-. Diese ist seit dem 10.5.14 rechtsverbindlich.
In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt, somit keine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt:
- Es handelt sich um eine erhebliche bauliche Maßnahme, die den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Ausschluss von Spielhallen an dieser Stelle) widerspricht.
- Die Nutungsänderung ist desweiteren nicht mit dem Programm „Soziale Stadt Wehringhausen“ vereinbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,5 kB
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