Beschlussvorlage - 0296/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung für 35 geschützte Bäume wird zugestimmt

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Sachverhalt

Nicht erforderlich.


Anlässlich der Fäll- und Rodungsarbeiten für den Bau der Ortsumgehung Boele (2. Bauabschnitt) beantragt 66 mit Schreiben vom 23.02.05 die Fällung von insgesamt 35 Bäumen, die den Schutzvorschriften der Baumschutzsatzung unterliegen.

 

Dabei handelt es sich um die in der Anlage näher bezeichneten Bäume mit den Nummern 1 – 11, 16, 17, 25, 28, 30, 31, 33, 35 und 37 – 52.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 der Baumschutzsatzung sind diese Bäume auf Grund ihrer Stammumfänge eindeutig geschützt. Nach § 4 Ziffer 1 der Baumschutzsatzung ist es grundsätzlich verboten, geschützte Bäume zu entfernen.

 

Eine Ausnahmegenehmigung ist gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 2 der Baumschutzsatzung zu erteilen, wenn die geschützten Bäume eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften statthafte Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen zulassen.

 

Nach § 7 Abs. 5 der Baumschutzsatzung entscheidet auf städtischen Grundstücken u. a. der Umweltausschuss über Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung.

 

Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen der Baumaßnahme.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.04.2005 - Umweltausschuss - vertagt

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02.05.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss beschließt, die Entscheidung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen bis zum Herbst diesen Jahres zurückzustellen und die Verwaltungsvorlage nach der Sommerpause erneut zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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08.09.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung für 35 geschützte Bäume wird zugestimmt, sofern die rechtliche Situation der Eigentumsverhältnisse durch Gerichtsentscheidung geklärt ist. Die Fällung der Bäume ist zum allerletzten Zeitpunkt durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1