Beschlussvorlage - 0644/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Ausschusses zur Realisierung des Emil Schumacher-Museums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- 18 Zentraler Service; FB30 - Rechtsamt; OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.09.2005
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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06.09.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.09.2005
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Beschlussvorschlag
1. Der
Rat der Stadt Hagen bildet gem. § 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen zur Realisierung des Emil Schumacher-Museums einschließlich
des Umbaus und der Erweiterung des Karl Ernst Osthaus-Museums einen Ausschuss
mit der Bezeichnung Ausschuss Emil Schumacher-Museum.
2. Der
Ausschuss besteht aus
Mitgliedern. In den Ausschuss werden folgende Mitglieder entsandt:
Ordentliche Mitglieder Vertreter/Innen
3. Der
Ausschuss ist in baurechtlichen, vergaberechtlichen und
liegenschaftsrechtlichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt. Einzelheiten sind
der Begründung zu entnehmen.
4. Die
Zuständigkeitsordnung ist entsprechend zu ändern.
5. Der
Beschluss ist sofort umzusetzen.
Sachverhalt
Realisierung des Emil Schumacher-Museums - Bündelung
verschiedener Kompetenzen der politischen Gremien der Stadt Hagen zur
beschleunigten Beratung und Beschlussfassung durch Bildung eines Ausschusses
nach § 57 Abs. 1 GO NRW.
Das
Emil Schumacher-Museum einschließlich Umbau und Erweiterung des Karl Ernst
Osthaus-Museums ist ein Bauvorhaben von herausragender, überregionaler
Bedeutung. Die Bündelung der verschiedenen Kompetenzen des Haupt- und
Finanzausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Kultur- und
Weiterbildungsausschusses soll die beschleunigte politische Beratung und
Beschlussfassung mit dem Ziel einer fristgerechten Fertigstellung des Museums
sichern.
Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten im Zusammenhang
mit dem Bau des Emil Schumacher-Museums sowie des Umbaus und der Erweiterung
des Karl Ernst Osthaus-Museums und erhält in baurechtlichen,
liegenschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Angelegenheiten folgende Zuständigkeiten:
Ø Zuständigkeit des
Stadtentwicklungsausschusses gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 8 lit. f h der
Zuständigkeitsordnung
- Ausbauplanung städt. Bauvorhaben
von überbezirklicher Bedeutung im Werte von mehr
als 52.000 €
- Vergabe von Aufträgen bei Maßnahmen
im Werte von mehr als 130.000 € im VOB-
Bereich
- Vergabe von Architekten- und
Ingenieuraufträgen im Werte von mehr als 25.000 €
Ø Zuständigkeit des Kultur- und
Weiterbildungsausschusses gem. § 2 Abs. 4 Ziffer 4 der Zuständigkeitsordnung
Ø Zuständigkeit des Haupt- und
Finanzausschusses gem. § 2 Abs. 4 Ziffer 1 lit. g der Zuständigkeitsordnung
- An- und Vermietung von Gebäuden,
bei denen eine Jahresmiete von mehr als 25.000 €
vereinbart wird.
Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend zu ändern.

15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Zuständigkeit für das Projekt “Bau des
Emil-Schumacher-Museums einschließlich des Umbaus und der Erweiterung des
Karl-Ernst-Osthaus-Museums” wird gemäß § 2 Abs. 4, Ziffer 8., Buchstabe
j) der Zuständigkeitsordnung dem Stadtentwicklungsausschuss übertragen.
Die Vorberatung im Kultur- und
Weiterbildungsausschuss bleibt hiervon unberührt.