Beschlussvorlage - 0444/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbau-grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/06 (581) - Wohnbebauung Krähnocken - mit der HEG einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Realisierungszeitpunkt: Juni 2014.

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 den Bebauungsplan Nr. 4/06 (581) - Wohnbebauung Krähnocken - beschlossen. Durch diesen Bebauungsplan wurde Planungsrecht geschaffen für ca. 14 zweigeschossige Doppel- und freistehende Einfamilienhäuser. Der Erschließungsträger beabsichtigt die Bebauung der Grundstücke und die Herstellung der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen und der Ausgleichsflächen.

 

Daher hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung, die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes und alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.

 

Der Erschließungsträger ist bereit, die Kosten für vorstehend genannte Maßnahmen zu übernehmen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach der mängelfreien Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

Die Herstellungskosten betragen:

              für die Erschließungsstraße ca.                                                        182.900

              für die Ausgleichsmaßnahmen ca.                                               5.300

 

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit der HEG einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.

 

Lt. Hauptsatzung der Stadt Hagen berät die Bezirksvertretung Eile/Dahl die Angelegenheit vor. Die abschließende Beschlussfassung findet im Stadtentwicklungsausschuss statt. Der WBH will mit der Erschließung noch im Juni/Juli 2014 beginnen, damit eine zeitnahe Vermarktung der Grundstücke erfolgen kann. Ansonsten könnte eine Beschlussfassung erst nach der Sommerpause im September erfolgen, so dass die Erschließung und damit die Vermarktung der Grundstücke sich unnötig verzögern würde. Aufgrund der zeitlichen Abfolge war eine Vorberatung in der Bezirksvertretung nicht mehr möglich. Die Vorlage wurde vor Beratung im Stadtentwicklungsausschuss dem Bezirksbürgermeister und einem Bezirksvertreter zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Nach mängelfreier Abnahme der Erschließungsanlage erfolgt die entgeltlose Übertragung dieser in das Eigentum der Stadt Hagen. Die Zuteilung der Erschließungsanlagen (Straße und Beleuchtung) stellt eine Sachschenkung dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu aktivierenden Vermögensgegenstände (vom Erschließungsträger nachzuweisen) sind auf der Aktivseite der Bilanz darzustellen. Der hieraus resultierende Abschreibungsaufwand der Erschließungsanlagen ergibt sich in Abhängigkeit zur jeweiligen Nutzungsdauer und fließt jährlich in die Ergebnisrechnung ein.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten in Höhe der vom Erschließungsträger vorzulegenden Ausgaben (Sachschenkung). Die ertragswirksame Auflösung erfolgt analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz. Die Ergebnisrechnung wird, bezogen auf die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen, demnach entsprechend ausgeglichen.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

gez.

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen