Beschlussvorlage - 0498/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt:

 

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 mit Datum vom 10.04.2014 aufgestellt.

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.              

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist nunmehr an den Rechnungs-prüfungsausschuss weiter zu leiten. Nach Durchführung der nach § 101 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 vorzunehmen  (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeinde-ordnung NRW).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen