Beschlussvorlage - 0429/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat beschließt:

 

Der Rat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sowie die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 fest.

 

Die Fehlbeträge der Jahre 2011 und 2012 sind durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

 

  1. Die Ratsmitglieder beschließen:

 

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung in den Jahren 2011 und 2012 Entlastung erteilt.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.04.2014 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.04.2014 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 beraten und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse hat keine Beanstandungen ergeben, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festzustellen und die Fehlbeträge durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Den Ratsmitgliedern wird empfohlen, dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung der Jahre 2011 und 2012 Entlastung zu erteilen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Stefan Ciupka

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen