Beschlussvorlage - 0428/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Annahme einer Spende der Fa. Stadtbote in Hagen in Höhe von 3.245,35 EUR für die Gestaltung des Außengeländes der Kindertageseinrichtung Stephanstr. 8 im Sinne der Betreuung der Kinder im Alter unter drei Jahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Spender die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Die Kindertageseinrichtung Stephanstr. 8 wird zurzeit für die Aufnahme von Kindern im Alter unter drei Jahren umfassend ausgebaut. Die Kinder dieser Altersklasse (4 Monate bis zwei Jahre) benötigen aus pädagogischen und sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten einen eigenen Außenspielbereich auf dem Einrichtungsgelände. Die Fa. Stadtbote in Hagen hat dazu einen Geldbetrag in Höhe von 3.245,35 EUR zweckgebunden für die Gestaltung des Außengeländes der Kindertageseinrichtung Stephanstr. 8 gespendet. Mit den Spendenmitteln sollen Spielgeräte beschafft werden, um den Kindern im Alter unter drei Jahren eine altersgerechte Spielmöglichkeit zu bieten.

Es wir vorgeschlagen, die o.a. Spende dankend anzunehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.800094.605.001

Bezeichnung:

Spende Kindergärten

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2014

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681700

-3.245,35 €

-3.245.35

Auszahlung (+)

783100

3.245,35 €

3.245,35

Eigenanteil

 

0 €

0

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Aufgrund der Spende der Firma Stadtbote zur Beschaffung von Spielgeräten für den Außenbereich der Kita Stephanstr. sind die anzuschaffenden Vermögensgegenstände nach ihren tatsächlichen Anschaffungswerten in der Bilanz zu aktivieren.

Die Nutzungsdauer eines Spielgerätes beträgt 10 Jahre. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt ein 10tel der tatsächlichen Anschaffungskosten.

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Aufgrund der Schenkung ist gegengleich zur Aktivierung eine Passivierung in Höhe von 3.245,35 € vorzunehmen.

Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer des aktivierten Spielgerätes und beträgt jährlich 324,54 €.

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

gez.

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen