Beschlussvorlage - 0428/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme der Spende der Firma Stadtbote in Hagen für die Kindertageseinrichtung Stephanstr. 8 zur Herrichtung des Außengeländes für Kinder im Alter unter drei Jahren.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anja Tange
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Annahme einer Spende der Fa. Stadtbote in Hagen in Höhe von 3.245,35 EUR für die Gestaltung des Außengeländes der Kindertageseinrichtung Stephanstr. 8 im Sinne der Betreuung der Kinder im Alter unter drei Jahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Spender die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die Kindertageseinrichtung Stephanstr. 8 wird zurzeit für die Aufnahme von Kindern im Alter unter drei Jahren umfassend ausgebaut. Die Kinder dieser Altersklasse (4 Monate bis zwei Jahre) benötigen aus pädagogischen und sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten einen eigenen Außenspielbereich auf dem Einrichtungsgelände. Die Fa. Stadtbote in Hagen hat dazu einen Geldbetrag in Höhe von 3.245,35 EUR zweckgebunden für die Gestaltung des Außengeländes der Kindertageseinrichtung Stephanstr. 8 gespendet. Mit den Spendenmitteln sollen Spielgeräte beschafft werden, um den Kindern im Alter unter drei Jahren eine altersgerechte Spielmöglichkeit zu bieten.
Es wir vorgeschlagen, die o.a. Spende dankend anzunehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.50 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5.800094.605.001 | Bezeichnung: | Spende Kindergärten |
| Finanzpos. | Gesamt | 2014 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) | 681700 | -3.245,35 € | -3.245.35 € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | 3.245,35 € | 3.245,35 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Aufgrund der Spende der Firma Stadtbote zur Beschaffung von Spielgeräten für den Außenbereich der Kita Stephanstr. sind die anzuschaffenden Vermögensgegenstände nach ihren tatsächlichen Anschaffungswerten in der Bilanz zu aktivieren. |
Die Nutzungsdauer eines Spielgerätes beträgt 10 Jahre. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt ein 10tel der tatsächlichen Anschaffungskosten. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Aufgrund der Schenkung ist gegengleich zur Aktivierung eine Passivierung in Höhe von 3.245,35 € vorzunehmen. |
Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer des aktivierten Spielgerätes und beträgt jährlich 324,54 €. |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
gez. | gez. |
Thomas Huyeng Beigeordneter
| Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Thomas Huyeng Beigeordneter |
