Beschlussvorlage - 0406/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, die als Anlagen 1 und 2 Gegenstand der Vorlage vom 31.03.2014 (Drucksachennummer 0406/2014) sind, mit den Städten Düsseldorf und Dortmund abzuschließen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis. Grundlage dafür ist nach wie vor das Heilpraktikergesetz von 1939. Für die Erlaubnisverfahren sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) zuständig. Die Erlaubnis setzt die Feststellung voraus, dass der Bewerber „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ ist, teils durch Bewertung nach Aktenlage, überwiegend durch eine Prüfung. Die Auslegung des Heilpraktikergesetzes verändert sich durch verwaltungs- und strafrechtliche Gerichtsentscheidungen, was die Erlaubnisverfahren komplizierter macht.

 

Mit dem Ziel einer qualitativ besseren und landesweit einheitlichen Verfahrenspraxis hat die Landesregierung die unteren Gesundheitsbehörden gedrängt, die Verfahren durch Vereinbarung untereinander bei einzelnen Ämtern zu zentralisieren. 1995/96 wurde die Zuständigkeit für die „allgemeine“ Heilpraktikererlaubnis (nicht für die damals einzig mögliche eingeschränkte Erlaubnis für das Teilgebiet Psychotherapie) durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf die Stadt Dortmund übertragen (Ratsbeschluss vom 14.09.1995). Mit der Änderung der Vereinbarung im Jahr 1999/2000 wurde die Übertragung auf die eingeschränkte Erlaubnis erweitert (Ratsbeschluss vom 25.11.1999). Inzwischen ist die eingeschränkte Erlaubnis auch für andere Tätigkeitsfelder möglich.

 

Die Stadt Düsseldorf hat sich auf die Verfahren – eingeschränkt auf das Gebiet Physiotherapie - spezialisiert. Die Übertragung auf die Stadt Düsseldorf wird von der Landesregierung gewünscht.

Die Stadt Dortmund will die bestehende Vereinbarung ersetzen und nur noch die „allgemeinen“ und die auf Psychotherapie beschränkten Verfahren durchführen. Sollte diese Rückführung nicht erfolgen, wird die Kündigung der Vereinbarung angekündigt.

 

Für die Stadt Hagen hat die Neuregelung aktuell keine Auswirkung, weil die Zuständigkeit für die derzeit relevanten Verfahren in Dortmund verbleibt oder auf Düsseldorf übergeht. Denkbar ist aber, dass in Zukunft andere Berufsgruppen eingeschränkte Erlaubnisse beantragen. Mit diesen Fällen muss sich das Gesundheitsamt dann befassen. Ob, wann und in welchem Umfang das eintritt, ist nicht vorherzusagen.

 

Angaben zu finanziellen Auswirkungen (Personaleinsatz einerseits, Gebühreneinnahmen andererseits) werden deshalb nicht gemacht.

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Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

(Bitte eintragen)

gez. Jörg Dehm                                                                           gez. Thomas Huyeng

        Oberbürgermeister                                                                     Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.04.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen