Beschlussvorlage - 0398/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der neu gefasste „Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement“ wird beschlossen.
  2. Die Durationsspanne für Investitionskredite wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

In seiner Sitzung am 17.10.2013 hat der Haupt- und Finanzausschuss den derzeit aktuellen "Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement" beschlossen (Drucksachen-Nr. 0522/2013). Damit ist der Handlungsrahmen um den Passus "Schuldscheindarlehen" erweitert worden.

 

Der neu zu beschließende  Handlungsrahmen basiert auf den weiterführenden Beratungen mit der NRW- Bank. Er ist somit deutlich umfangreicher geworden. Zudem haben auch grundlegende Bestandteile der Muster-Dienstanweisung des Deutschen Städtetages Berücksichtigung gefunden.

 

Die Inhalte des derzeit aktuellen Handlungsrahmens mit dem Stand vom 07.10.2013 sind in den neuen Text eingeflossen. Wegen der wesentlichen Erweiterung des vorliegenden Handlungsrahmens ist eine synoptische Darstellung des alten und neuen Handlungsrahmens jedoch nicht aussagefähig.

 

 

 

 

Begründung

 

 

Zielsetzung des neuen Handlungsrahmens

 

 

1. Portfoliosteuerung

 

Es ist das Ziel des Handlungsrahmens, Steuerungsgrößen festzulegen, die geeignet sind, die Risikotragfähigkeit und -präferenz zu ermitteln und diese zur Basis der Portfoliosteuerung zu machen. Kern des Handlungsrahmens ist daher die Analyse und Steuerung des Liquiditätsrisikos, des Zinsaufwandsrisikos und der Bonitätsrisiken. Die Ergebnisse münden in ein Berichtswesen in Form eines Limitsystems.

 

Aufgrund der bisherigen Steuerungsempfehlung der NRW-Bank wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 10.05.2012 (Drucksachen-Nr. 0170/2012) beschlossen, das städtische Schuldenportfolio mittels der Portfolioduration zu steuern. Dabei wurde eine Durationsspanne zwischen 2,5 und 3,5 Jahren als empfehlenswerte Zielduration betrachtet.

 

Wegen der unterschiedlichen Struktur der Portfolien wird vorgeschlagen, diese Durationsspanne weiterhin auf das Portfolio der Liquiditätskredite anzuwenden und für das Portfolio der Investitionskredite eine Zielduration zwischen 4,5 und 6,5 Jahren anzustreben.

 

 

 

2. Prozesssteuerung

 

Der neue Handlungsrahmen beschreibt die standardisierten Prozessabläufe im Schuldenmanagement und legt die Verantwortlichkeiten fest. Dazu gehören im Interesse der Korruptionsprävention und Rechtssicherheit die Trennung von Geschäftsabschluss und Zahlungsabwicklung, das Vier- Augen- Prinzip im Innenverhältnis, die differenzierte Festlegung der Unterschriftsbefugnisse sowie die beschriebenen Dokumentationspflichten. Es werden die steuerungsrelevanten Parameter und die vor einer Entscheidung mindestens einzuholenden Informationen definiert

 

 

3. Zulässige Produkte

 

Die zulässigen Produkte im Schuldenmanagement wurden gegenüber dem bisherigen Handlungsrahmen nicht verändert. Sofern zukünftig neue Produkte eingesetzt werden sollen, werden die Anforderungen an den Einführungsprozess definiert.

 

Die Städte Dortmund, Essen, Herne, Remscheid, Solingen und Wuppertal haben im Februar eine Gemeinschaftsanleihe begeben. Zur Deckung des weiterhin erheblichen Liquiditätsbedarfs und zur weiteren Portfoliodiversifizierung wird das Schuldenmanagement zukünftig prüfen, ob, zu welchem Zeitpunkt und ggf. in welcher Form eine Anleihe neben dem Schuldscheindarlehen auch für die Stadt Hagen eine geeignete Finanzierungsalternative darstellt. Gegebenenfalls wird dem Haupt- und Finanzausschuss ein den Voraussetzungen dieses Handlungsrahmens entsprechender Vorschlag zu Erweiterung des Handlungsrahmens gemacht werden.

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Wie in der Vorlage dargestellt.

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.04.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen