Berichtsvorlage - 0380/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlagen) einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kenntnisnahme der in den Anlagen aufgeführten außerplanmäßigen Bereitstellungen für 2013.

 

Begründung

 

Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen für 2013, die nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

 

Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch

Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den

Ansätzen des Haushaltsplanes 2013) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen

Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur

Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.04.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen