Beschlussvorlage - 0308/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 10/11 (634) -Augustastraße/Bergstraße-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.05.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.05.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.05.2014
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 10/11 (634) -Augustastraße/Bergstraße- in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 0308/2014 ist.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.9.12 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplan Nr.10/11 (634) –Augustastraße/Bergstraße- beschlossen.
Der Beschluss wurde am 27.9.12 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens u.a.:
Neuregelungen bzgl. der Festsetzungen von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen und Wettbüros.
Die Bearbeitung dauert z. Z. noch an.
Die Geltungsdauer ist somit um ein Jahr zu verlängern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
603,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
9,6 kB
|
