Beschlussvorlage - 0294-1/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden   Vertragsentwurfes in der Fassung vom 28.04.2014 (Vorlage 294-1/2014) den Gesellschaftervertrag (Anlage 1) mit den Änderungen/Ergänzungen der Bezirksregierung sowie der vorberatenden Gremien.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes die Geschäftsordnung für die Theaterleitung (Anlage 2 der Vorlage 294/2014).

 

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes den Einbringungsvertrag (Anlage 3 der Vorlage 294/2014).

 

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes den Wirtschaftsplan 2014/2015 und nimmt die Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis (Anlage 4 der Vorlage 294/2014).

 

 

5.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Überführung des Theaters und Orchesters Hagen zum 1.8.2014 in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Bezeichnung „Theater Hagen gemeinnützige GmbH“.

 

6.      Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird auf 15 festgesetzt.

 

7.      Der Rat der Stadt beschließt, Herrn / Frau ………………….zum / zur Geschäftsführer/in und Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin und Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin zu bestellen.

 

 

8.      Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW bzw. der notwendigen Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Nr. 5 GO NW ergeben.

 

9.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses erforderlichen Rechtshandlungen zu treffen sowie die im Rahmen der Gründung und Errichtung der Gesellschaft notwendigen Beschlüsse im Rahmen von schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen zu fassen.

 

 

10. Die Anregungen der Bezirksregierung (Anlage 2 der Vorlage 294-1/2014) werden zur Kenntnis genommen.

 

11. Der Rat der Stadt  beschließt die Betrauung der Theater Hagen gemeinnützige GmbH im Sinne des beigefügten Betrauungsbeschlusses (Anlage 3 der Vorlage 294-1/2014).

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltungsvorlage 294/2014 wurde am 20.03 in den Beratungsgang gegeben.

Mit der hier vorliegenden Ergänzungsvorlage werden die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Änderungen und Ergänzungen für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Hagen vorgelegt.

 

 

Begründung

 

Folgende Änderungen bzw. ergänzende Informationen sind bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen:

 

 

Gesellschaftsvertrag

 

Aufgrund der Anmerkungen der Bezirksregierung zum vorgelegten Gesellschaftsvertrag wurde dieser an die gemachten Vorgaben angepasst.

 

Gleichzeitig wurden die in der Beteiligungskommission (01.04.), im Kultur- und Weiterbildungsausschuss (09.04.) und im Haupt- und Finanzausschuss (10.04.) beschlossenen Änderungen in den aktuellen Entwurf des Gesellschaftsvertrages eingearbeitet (Anlage 1).

Die Änderungen sind der Übersichtlichkeit halber grau unterlegt.

 

Über die erfolgten Änderungen hinaus wird der Bezirksregierung eine Stellungnahme zu den Anmerkungen (Anlage 2) übersandt.

 

Da die Bezirksregierung in ihren Anmerkungen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Nr. 5 für erforderlich hält, ist der Vorbehaltsbeschluss
(Nr. 8 des Beschlussvorschlags) um diesen Vorbehalt ergänzt worden. Eine entsprechende Genehmigung wird beantragt.

 

Personalüberleitung:

 

Hinsichtlich der Beteiligung der Personalvertretung und den damit verbundenen Personalüberleitungsvertrag wurde das formelle Verfahren eingeleitet, war aber bei Drucklegung noch nicht abgeschlossen. Die Stellungnahme der Personalvertretung sowie der Personalüberleitungsvertrag werden nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrauungsbeschluss:

 

Nach den Vorgaben des europäischen Beihilferechts dürfen Beihilfen grundsätzlich erst dann gewährt werden, wenn sie der EU-Kommission angezeigt und von dieser genehmigt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch für Beihilfen an Unternehmen, die mit der Erbringung von sogenannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DawI) betraut sind. Die Verluste aus solchen Tätigkeiten darf die öffentliche Hand auch ohne Genehmigung der EU-Kommission ausgleichen. Voraussetzung ist der Erlass eines sogenannten Betrauungsaktes nach den Maßstäben des „Freistellungsbeschlusses“ der Kommission vom 20. Dezember 2011.

Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Verbindliche Auskunft der Finanzbehörde

Die Erteilung der verbindlichen Auskunft bei der Finanzbehörde erfolgt auf der Grundlage der dem Rat vorgelegten Vertragsentwürfe.

 

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Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Verwaltungsvorlage 294/2014 dargestellt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.05.2014 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden   Vertragsentwurfes in der Fassung vom 28.04.2014 (Vorlage 294-1/2014) den Gesellschaftervertrag (Anlage 1) mit den Änderungen/Ergänzungen der Bezirksregierung sowie der vorberatenden Gremien.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes die Geschäftsordnung für die Theaterleitung (Anlage 2 der Vorlage 294/2014).

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes den Einbringungsvertrag mit der geänderten Präambel (Anlage 3 der Vorlage 294/2014).

 

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes den Wirtschaftsplan 2014/2015 und nimmt die Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis (Anlage 4 der Vorlage 294/2014).

 

5.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Überführung des Theaters und Orchesters Hagen zum 1.8.2014 in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Bezeichnung „Theater Hagen gemeinnützige GmbH“.

 

6.      Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird auf 15 festgesetzt.

 

8.     Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW bzw. der notwendigen Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Nr. 5 GO NW ergeben.

 

9.     Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses erforderlichen Rechtshandlungen zu treffen sowie die im Rahmen der Gründung und Errichtung der Gesellschaft notwendigen Beschlüsse im Rahmen von schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen zu fassen.

 

10. Die Anregungen der Bezirksregierung (Anlage 2 der Vorlage 294-1/2014) werden zur Kenntnis genommen.

 

11. Der Rat der Stadt  beschließt die Betrauung zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich des Betriebs des Theaters in Hagen (laut Anlage).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

1

1

14

ndnis 90/ Die Grünen

 

 

7

Hagen Aktiv

5

 

 

FDP

4

 

 

Die Linke

 

 

2

Parteilos

1

 

 

rger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

34

Dagegen:

1

Enthaltungen:

23

 

 

 

7.      Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Michael Fuchs zum Geschäftsführer und Herrn Norbert Hilchenbach zum Prokuristen und Herrn Florian Ludwig zum Prokuristen zu bestellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

13

1

2

ndnis 90/ Die Grünen

7

 

 

Hagen Aktiv

5

 

 

FDP

4

 

 

Die Linke

 

 

2

Parteilos

1

 

 

rger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

53

Dagegen:

1

Enthaltungen:

4